1. Zwischen der Firma (Arbeitgeber) ____________________
und Herrn/Frau (Arbeitnehmer) ____________________
wird Telearbeit an einer außerbetrieblichen Arbeitsstätte im Sinne des § 19
des Kollektivvertrages vereinbart.
Ort der außerbetrieblichen Arbeitsstätte:
________________________________________
2. Normalarbeitszeit
a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen
Normalarbeitszeit.
b) Abweichend von der betrieblichen Normalarbeitszeit wird folgende Lage der
Normalarbeitszeit vereinbart: ________________________________________
Anmerkung: Im Rahmen der Bestimmungen des
Arbeitszeitgesetzes ist auch eine andere Verteilung der Normalarbeitszeit
möglich. Die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates bleiben aufrecht.
c) Abweichende Vereinbarung über die Erbringung der Normalarbeitszeit:
________________________________________
Anmerkung: Selbstbestimmte Normalarbeitszeit kann
vereinbart werden, wenn der tägliche Rahmen der Normalarbeitszeit, die Dauer
und das Höchstausmaß von Übertragungsmöglichkeiten und die Dauer und Lage
der fiktiven Normalarbeitszeit geregelt sind, und im übrigen die
arbeitszeitgesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden.
d) die Normalarbeitszeit wird wie folgt zwischen betrieblicher und
außerbetrieblicher Arbeitszeit aufgeteilt.
Mehrarbeit: Überstunden und Mehrarbeit an der außerbetrieblichen Arbeitsstätte werden nur vergütet, wenn sie ausdrücklich angeordnet werden.
Arbeitszeitaufzeichnungen: Alle geleisteten Arbeitszeiten sind vom Arbeitnehmer aufzuzeichnen, soweit die Arbeitszeit vom Arbeitnehmer bestimmt wird. Privat bedingte Unterbrechungen der Arbeitszeit sind dabei festzuhalten. Der Arbeitnehmer hat die Aufzeichnungen unmittelbar nach dem Monatsletzten vorzulegen.
3. Folgende Tätigkeiten werden in Telearbeit verrichtet: ________________________________________
4. Folgende für die Arbeitsleistung notwendige und dem ergonomischen und
sicherheitstechnischen Standard entsprechende Arbeitsmittel werden vom
Arbeitgeber für die Zeit der Tätigkeit an der außerbetrieblichen
Arbeitsstätte zur Verfügung gestellt: ________________________________________
Diese Arbeitsmittel werden vom Arbeitgeber installiert und gewartet.
Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, diese Arebitsmittel nur im Rahmen der
vereinbarten Telearbeit zu benutzen und die Benützung durch Dritte
auszuschließen.
Die zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel sind bei Beendigung der Telearbeit
bzw. über Aufforderung des Arbeitgebers dem Arbeitgeber unverzüglich
zurückzustellen bzw. ihm zu ermöglichen, die Arbeitsmittel zu übernehmen.
5. Aufwandserstattung:
a) Folgende durch die außerbetriebliche Arbeitsstätte erforderlichen
Aufwendungen werden dem Angestellten erstattet:
________________________________________
b) Der Aufwandsersatz wird, wie folgt, pauschaliert:
________________________________________
6. Haftung: Der Angestellte ist verpflichtet, die zur Verfügung gestellten
Arbeitsmittel so zu verwalten, daß eine Beschädigung durch Dritte möglichst
ausgeschlossen ist.
Auf den Schutz von Daten und Informationen ist in gleicher Weise zu achten und
zu sorgen, wie dies für den betrieb vorgesehen ist. Vertrauliche Daten,
Informationen und Paßwörter sind so zu schützen, daß Dritte keine Einsicht
und keinen Zugriff nehmen können.
Für Schäden, die der Arbeiitnehmer dem Arbeitgeber in Zusammenhang mit dem
betrieb der außerbetrieblichen Arbeitsstätte zufügt, haftet er nach den
bestimmungen des Dienstnehmerhaftpflichtgesetzes. Dies gilt auch für die im
gemeinsamen Haushalt mit dem Arbeitnehmer lebenden Personen.
7. Kontakt zum Betrieb
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Telearbeitnehmern hinsichtlich Aus- und
Weiterbildungsangebot die betrieblichen Informationen zukommen zu lassen. Der
Arbeitgeber ist darüber hinaus verpflichtet, die Arbeitnehmer an einem
vorhandenen, gemeinsamen betrieblichen Informationssystem teilhaben zu lassen.
8. Beendigungsmöglichkeit der Telearbeit (gilt nur in Fällen, in denen die
Telearbeit während eines aufrechten Angestelltenverhältnis im Betrieb
vereinbart wird und der Arbeitnehmer die Räumlichkeit für die
außerbetriebliche Arebitsstätte zur Verfügung stellt):
Die Telearbeit kann bei Weiterbestand des Dienstverhältnisses von beiden Seiten
unter Einhaltung einer dreimonatigen Ankündigungsfrist eingestellt werden. Aus
wichtigen Gründen, wie Verlust der Wohnung vor diesem Zeitpunkt verkürzt sich
die Ankündigungfrist entsprechend.
9. Sonstige Vereinbarungen:
________________________________________
________________________________________
________________________________________
Anmerkungen: Ein Dienstzettel ist nur insoweit notwendig, als die obigen Gegenstände nicht durch Betriebsvereinbarung geregelt sind. Der Dienstzettel kann daher überhaupt entfallen oder entsprechend verkürzt werden.
This contract is copyright by GPA.
1. Zwischen der Firma (Arbeitgeber) ____________________
und Herrn/Frau (Arbeitnehmer) ____________________
wird Telearbeit an einer außerbetrieblichen Arbeitsstätte im Sinne des § 19
des Kollektivvertrages vereinbart.
Ort der außerbetrieblichen Arbeitsstätte:
________________________________________
2. Normalarbeitszeit
a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen
Normalarbeitszeit.
b) Abweichend von der betrieblichen Normalarbeitszeit wird folgende Lage der
Normalarbeitszeit vereinbart: ________________________________________
Anmerkung: Im Rahmen der Bestimmungen des
Arbeitszeitgesetzes ist auch eine andere Verteilung der Normalarbeitszeit
möglich. Die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates bleiben aufrecht.
c) Abweichende Vereinbarung über die Erbringung der Normalarbeitszeit:
________________________________________
Anmerkung: Selbstbestimmte Normalarbeitszeit kann
vereinbart werden, wenn der tägliche Rahmen der Normalarbeitszeit, die Dauer
und das Höchstausmaß von Übertragungsmöglichkeiten und die Dauer und Lage
der fiktiven Normalarbeitszeit geregelt sind, und im übrigen die
arbeitszeitgesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden.
d) die Normalarbeitszeit wird wie folgt zwischen betrieblicher und
außerbetrieblicher Arbeitszeit aufgeteilt.
Mehrarbeit: Überstunden und Mehrarbeit an der außerbetrieblichen Arbeitsstätte werden nur vergütet, wenn sie ausdrücklich angeordnet werden.
Arbeitszeitaufzeichnungen: Alle geleisteten Arbeitszeiten sind vom Arbeitnehmer aufzuzeichnen, soweit die Arbeitszeit vom Arbeitnehmer bestimmt wird. Privat bedingte Unterbrechungen der Arbeitszeit sind dabei festzuhalten. Der Arbeitnehmer hat die Aufzeichnungen unmittelbar nach dem Monatsletzten vorzulegen.
3. Folgende Tätigkeiten werden in Telearbeit verrichtet: ________________________________________
4. Folgende für die Arbeitsleistung notwendige und dem ergonomischen und
sicherheitstechnischen Standard entsprechende Arbeitsmittel werden vom
Arbeitgeber für die Zeit der Tätigkeit an der außerbetrieblichen
Arbeitsstätte zur Verfügung gestellt: ________________________________________
Diese Arbeitsmittel werden vom Arbeitgeber installiert und gewartet.
Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, diese Arebitsmittel nur im Rahmen der
vereinbarten Telearbeit zu benutzen und die Benützung durch Dritte
auszuschließen.
Die zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel sind bei Beendigung der Telearbeit
bzw. über Aufforderung des Arbeitgebers dem Arbeitgeber unverzüglich
zurückzustellen bzw. ihm zu ermöglichen, die Arbeitsmittel zu übernehmen.
5. Aufwandserstattung:
a) Folgende durch die außerbetriebliche Arbeitsstätte erforderlichen
Aufwendungen werden dem Angestellten erstattet:
________________________________________
b) Der Aufwandsersatz wird, wie folgt, pauschaliert:
________________________________________
6. Haftung: Der Angestellte ist verpflichtet, die zur Verfügung gestellten
Arbeitsmittel so zu verwalten, daß eine Beschädigung durch Dritte möglichst
ausgeschlossen ist.
Auf den Schutz von Daten und Informationen ist in gleicher Weise zu achten und
zu sorgen, wie dies für den betrieb vorgesehen ist. Vertrauliche Daten,
Informationen und Paßwörter sind so zu schützen, daß Dritte keine Einsicht
und keinen Zugriff nehmen können.
Für Schäden, die der Arbeiitnehmer dem Arbeitgeber in Zusammenhang mit dem
betrieb der außerbetrieblichen Arbeitsstätte zufügt, haftet er nach den
bestimmungen des Dienstnehmerhaftpflichtgesetzes. Dies gilt auch für die im
gemeinsamen Haushalt mit dem Arbeitnehmer lebenden Personen.
7. Kontakt zum Betrieb
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Telearbeitnehmern hinsichtlich Aus- und
Weiterbildungsangebot die betrieblichen Informationen zukommen zu lassen. Der
Arbeitgeber ist darüber hinaus verpflichtet, die Arbeitnehmer an einem
vorhandenen, gemeinsamen betrieblichen Informationssystem teilhaben zu lassen.
8. Beendigungsmöglichkeit der Telearbeit (gilt nur in Fällen, in denen die
Telearbeit während eines aufrechten Angestelltenverhältnis im Betrieb
vereinbart wird und der Arbeitnehmer die Räumlichkeit für die
außerbetriebliche Arebitsstätte zur Verfügung stellt):
Die Telearbeit kann bei Weiterbestand des Dienstverhältnisses von beiden Seiten
unter Einhaltung einer dreimonatigen Ankündigungsfrist eingestellt werden. Aus
wichtigen Gründen, wie Verlust der Wohnung vor diesem Zeitpunkt verkürzt sich
die Ankündigungfrist entsprechend.
9. Sonstige Vereinbarungen:
________________________________________
________________________________________
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Anmerkungen: Ein Dienstzettel ist nur insoweit notwendig, als die obigen Gegenstände nicht durch Betriebsvereinbarung geregelt sind. Der Dienstzettel kann daher überhaupt entfallen oder entsprechend verkürzt werden.
This contract is copyright by GPA.
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Last modified: 24 Oktober, 2002, by MVS
Last modified: 19 Juli, 2005, by MVS