über die Errichtung einer außerbetrieblichen Arbeitsstätte in einer Mitarbeiterwohnung
Inhalt:
1. Grundlage
2. Auf- und Verteilung der Arbeitszeit
3. Krankheit, Urlaub oder sonstige Arbeitsfreistellung
4. Arbeitszeit
6. Daten- und Informationsschutz
8. Haftung
Vereinbarung
über die Errichtung einer außerbetrieblichen Arbeitsstätte in einer Mitarbeiterwohnung zwischen der Firma
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
und
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Vor- und Zuname des/r Mitarbeiters/in | Kst. | Pers. Nr. |
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PLZ, Wohnort, Straße, Hausnummer |
Telefon am Wohnort Nr.: . . . . . . . . . . . . . . . / . . . . . . . . . . . . . . . . .
Vertragsstunden / Woche: . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Grundlage dieser Vereinbarung ist die Betriebsvereinbarung über außerbetriebliche Arbeitsstätten (Nummer . . . . . . ., vom . . . . . . . . . . . . . .). Zudem finden die betrieblichen Regelungen unverändert ggf. sinngemäß Anwendung, sofern in der Betriebsvereinbarung oder dieser Vereinbarung ausdrücklich nichts anderes geregelt ist.
Der Zutritt von Unternehmens- oder ArbeitnehmervertreterInnen in die Wohnung eines/r Mitarbeiters/in bedarf deren Zustimmung.
Entsprechend den der Betriebsvereinbarung wird vereinbart, daß von der individuellen regelmäßigen Arbeitszeit folgende Zeiten betriebsbestimmt auf die Arbeitsstätten und auf die Wochentage verteilt werden:
Wochentag | betriebl. Arbeitsstätte | außerbetriebl. Arbeitsstätte | Arbeitszeit | ||||
---|---|---|---|---|---|---|---|
von | bis | Std. | von | bis | Std. | ||
Montag | |||||||
Dienstag | |||||||
Mittwoch | |||||||
Donnerstag | |||||||
Freitag | |||||||
Samstag | |||||||
Sonntag | |||||||
SUMMEN |
Arbeitspausen sind entsprechend der einschlägigen gesetzlichen, kollektivvertraglichen sowie betrieblichen Bestimmungen einzuhalten.
Eine verbleibende Differenz zur vereinbarten fremdbestimmten Arbeitszeit ist selbstbestimmt und kann an der außerbetrieblichen Arbeitsstätte erbracht werden. Die Verteilung dieser verbleibenden Arbeitszeit ist vom/der Mitarbeiter/in selbst zu entscheiden.
Hinsichtlich der Meldung eines Krankenstandes, der Inanspruchnahme von Urlaub, Pflege- oder sonstiger Arbeitsfreistellung ergibt sich aufgrund dieser Vereinbarung keine Änderung. Grundlage ist dabei unverändert eine 5-Tage-Woche.
Von dem/der Mitarbeiter/in sind Aufzeichnungen zu führen, in denen sämtliche Arbeitszeiten, sowie die Ereignisse nach Ziffer 3, festzuhalten sind.
Sämtliche an der außerbetrieblichen Arbeitsstätte erforderlichen Arbeitsmittel werden kostenlos zur Verfügung gestellt und dürfen nicht für private Zwecke benutzt werden.
Bei Aufstellung und Betrieb der eingesetzten Arbeitsmittel ist auf die einschlägigen Rechtsvorschriften, betrieblichen Regelungen, bzw. Richtlinien zur technischen Sicherheit und Ergonomie zu beachten.
Defekte Geräte sind zur Reparatur in die Servicestelle zu bringen. Dabei entstehende Kosten sind dem/der Mitarbeiter/in zu ersetzen.
Notwendige Arbeitsunterlagen können im Einvernehmen mit dem Vorgesetzten an die außerbetriebliche Arbeitstätte mitgenommen werden. Ziffer 6 dieser Vereinbarung ist hierbei zu beachten.
Die Arbeitsmittel haben den ergonomischen Standards zu entsprechen.
Bei einer außerbetrieblichen Arbeitsstätte ist auf den Schutz von Daten und Informationen besonders zu achten. Vertrauliche Daten und Informationen sowie Passwörter sind so zu schützen, daß Dritte keine Einsicht nehmen können.
Arbeitsunfälle an einer außerbetrieblichen Arbeitsstätte sowie Wegeunfälle zur Arbeitsstätte sind durch den Arbeitgeber zu versichern, soferne diese nicht aufgrund der ASVG gedeckt sind. Bei Dienstreisen, die von der außerbetrieblichen Arbeitsstätte aus angetreten werden, besteht zusätzlich noch die Dienstreiseunfallversicherung.
Die Haftung des/r Mitarbeiters/in und der in seinem/ihrem Haushalt lebenden Familienangehörigen sowie berechtigter Besucher gegenüber der Firma . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Besteht im Falle der berechtigten Besucher keine Haftpflichtversicherung, wird im Einzelfall entschieden, ob Schadenersatzansprüche gestellt werden. Eingetretene Schadensfälle werden in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Betriebsrat geregelt.
Im übrigen übernimmt die Firma . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Schadenersatzansprüche von Dritten, wenn diese berechtigt sind und ursächlich ein Zusammenhang mit der außerbetrieblichen Arbeitsstätte in der Wohnung besteht. Dies gilt nicht, wenn der/die Mitarbeiter/in den Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat.
Die außerbetriebliche Arbeitsstätte in der Wohnung des/der Mitarbeiters/in kann von beiden Seiten mit einer Ankündigungsfrist von drei Monaten aufgegeben werden. Bei Kündigung der Wohnung durch den Vermieter verkürzt sich ggf. die Ankündigungsfrist entsprechend. Die Aufgabeankündigung hat schriftlich zu erfolgen.
Die vom Unternehmen überlassenen Arbeitsmittel sowie die Arbeitsunterlagen sind nach Aufgabe der außerbetrieblichen Arbeitsstätte unverzüglich dem Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen.
. . . . . . . . . . . . . . . . . . , am . . . . . . . . . . . .
für die Firma . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
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Vorgesetzter | Personal | Mitarbeiter/in |
This contract is copyright by GPA.
über die Errichtung einer außerbetrieblichen Arbeitsstätte in einer Mitarbeiterwohnung
Inhalt:
1. Grundlage
2. Auf- und Verteilung der Arbeitszeit
3. Krankheit, Urlaub oder sonstige Arbeitsfreistellung
4. Arbeitszeit
6. Daten- und Informationsschutz
8. Haftung
Vereinbarung
über die Errichtung einer außerbetrieblichen Arbeitsstätte in einer Mitarbeiterwohnung zwischen der Firma
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
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Vor- und Zuname des/r Mitarbeiters/in | Kst. | Pers. Nr. |
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PLZ, Wohnort, Straße, Hausnummer |
Telefon am Wohnort Nr.: . . . . . . . . . . . . . . . / . . . . . . . . . . . . . . . . .
Vertragsstunden / Woche: . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Grundlage dieser Vereinbarung ist die Betriebsvereinbarung über außerbetriebliche Arbeitsstätten (Nummer . . . . . . ., vom . . . . . . . . . . . . . .). Zudem finden die betrieblichen Regelungen unverändert ggf. sinngemäß Anwendung, sofern in der Betriebsvereinbarung oder dieser Vereinbarung ausdrücklich nichts anderes geregelt ist.
Der Zutritt von Unternehmens- oder ArbeitnehmervertreterInnen in die Wohnung eines/r Mitarbeiters/in bedarf deren Zustimmung.
Entsprechend den der Betriebsvereinbarung wird vereinbart, daß von der individuellen regelmäßigen Arbeitszeit folgende Zeiten betriebsbestimmt auf die Arbeitsstätten und auf die Wochentage verteilt werden:
Wochentag | betriebl. Arbeitsstätte | außerbetriebl. Arbeitsstätte | Arbeitszeit | ||||
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von | bis | Std. | von | bis | Std. | ||
Montag | |||||||
Dienstag | |||||||
Mittwoch | |||||||
Donnerstag | |||||||
Freitag | |||||||
Samstag | |||||||
Sonntag | |||||||
SUMMEN |
Arbeitspausen sind entsprechend der einschlägigen gesetzlichen, kollektivvertraglichen sowie betrieblichen Bestimmungen einzuhalten.
Eine verbleibende Differenz zur vereinbarten fremdbestimmten Arbeitszeit ist selbstbestimmt und kann an der außerbetrieblichen Arbeitsstätte erbracht werden. Die Verteilung dieser verbleibenden Arbeitszeit ist vom/der Mitarbeiter/in selbst zu entscheiden.
Hinsichtlich der Meldung eines Krankenstandes, der Inanspruchnahme von Urlaub, Pflege- oder sonstiger Arbeitsfreistellung ergibt sich aufgrund dieser Vereinbarung keine Änderung. Grundlage ist dabei unverändert eine 5-Tage-Woche.
Von dem/der Mitarbeiter/in sind Aufzeichnungen zu führen, in denen sämtliche Arbeitszeiten, sowie die Ereignisse nach Ziffer 3, festzuhalten sind.
Sämtliche an der außerbetrieblichen Arbeitsstätte erforderlichen Arbeitsmittel werden kostenlos zur Verfügung gestellt und dürfen nicht für private Zwecke benutzt werden.
Bei Aufstellung und Betrieb der eingesetzten Arbeitsmittel ist auf die einschlägigen Rechtsvorschriften, betrieblichen Regelungen, bzw. Richtlinien zur technischen Sicherheit und Ergonomie zu beachten.
Defekte Geräte sind zur Reparatur in die Servicestelle zu bringen. Dabei entstehende Kosten sind dem/der Mitarbeiter/in zu ersetzen.
Notwendige Arbeitsunterlagen können im Einvernehmen mit dem Vorgesetzten an die außerbetriebliche Arbeitstätte mitgenommen werden. Ziffer 6 dieser Vereinbarung ist hierbei zu beachten.
Die Arbeitsmittel haben den ergonomischen Standards zu entsprechen.
Bei einer außerbetrieblichen Arbeitsstätte ist auf den Schutz von Daten und Informationen besonders zu achten. Vertrauliche Daten und Informationen sowie Passwörter sind so zu schützen, daß Dritte keine Einsicht nehmen können.
Arbeitsunfälle an einer außerbetrieblichen Arbeitsstätte sowie Wegeunfälle zur Arbeitsstätte sind durch den Arbeitgeber zu versichern, soferne diese nicht aufgrund der ASVG gedeckt sind. Bei Dienstreisen, die von der außerbetrieblichen Arbeitsstätte aus angetreten werden, besteht zusätzlich noch die Dienstreiseunfallversicherung.
Die Haftung des/r Mitarbeiters/in und der in seinem/ihrem Haushalt lebenden Familienangehörigen sowie berechtigter Besucher gegenüber der Firma . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Besteht im Falle der berechtigten Besucher keine Haftpflichtversicherung, wird im Einzelfall entschieden, ob Schadenersatzansprüche gestellt werden. Eingetretene Schadensfälle werden in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Betriebsrat geregelt.
Im übrigen übernimmt die Firma . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Schadenersatzansprüche von Dritten, wenn diese berechtigt sind und ursächlich ein Zusammenhang mit der außerbetrieblichen Arbeitsstätte in der Wohnung besteht. Dies gilt nicht, wenn der/die Mitarbeiter/in den Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat.
Die außerbetriebliche Arbeitsstätte in der Wohnung des/der Mitarbeiters/in kann von beiden Seiten mit einer Ankündigungsfrist von drei Monaten aufgegeben werden. Bei Kündigung der Wohnung durch den Vermieter verkürzt sich ggf. die Ankündigungsfrist entsprechend. Die Aufgabeankündigung hat schriftlich zu erfolgen.
Die vom Unternehmen überlassenen Arbeitsmittel sowie die Arbeitsunterlagen sind nach Aufgabe der außerbetrieblichen Arbeitsstätte unverzüglich dem Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen.
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für die Firma . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
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Vorgesetzter | Personal | Mitarbeiter/in |
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Last modified: 19 Juli, 2005, by MVS
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