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Teleworking

 

Telearbeit

Definition, Potential und Probleme

 

1. Definition

"Unter Telearbeit ist die Arbeit zu verstehen, die Mitarbeiter außerhalb der Firmenräume, in der Wohnung, in Nachbarschaft- oder Satellitenbüros, unter Nutzung von öffentlichen Kommunikationsmitteln und entsprechenden technischen Geräten zur Erledigung ihres Arbeitsvertrages verrichten."

 

2. Potential - Arbeitsplätze und Investitionen

"Die Telearbeit ist in der Bundesrepublik Deutschland relativ wenig verbreitet. 60 % der befragten Unternehmen dieser Studie haben keine Telearbeitsplätze eingeführt und planen dies auch nicht. 6% der befragten Unternehmen planen die Einführung der Telearbeit innerhalb der nächsten Jahre. Nur ein Unternehmen hatte die Telearbeit eingeführt und bereits wieder abgeschafft. In 33% der befragten Unternehmen ist Telearbeit vorhanden."

Eine Befragung und Hochrechnung der empirica GmbH zeigt die Arbeitsplatzreserven der Telearbeit.Telearbeit in Europa - Stand und Perspektiven

  Telearbeiter in 1000 Telearbeitsplatz-Potential in 1.000
GB 560 1.670
F 220 1.495
D 150 2.867
E 100 900
I 100 1.726

Hochrechnung auf Basis einer Umfrage bei 5.347 Personen über 14 Jahren und 2.507 Führungskräften,
(im Auftrag der EU) / April 94 / IWD, 30.3.95

 

Die Arbeitsgruppe des ZVEI/VDMA schätzt für die Bundesrepublik 30.000 Telearbeitsplätze (1994), die sich bis zum Jahr 2000 auf ca. 800.000 (2% der Erwerbstätigen) erhöhen soll. Für Europa läge diese Zahl bei 2 Mio. Arbeitsplätzen im Jahr 2000 (nach Bangemann Report). Investitionen von 15.000 DM/Arbeitsplatz angenommen, ergebe sich in Deutschland daraus ein Investitionsvolumen von 12 Mrd.DM bis zur Jahrtausendwende. Legt man für den Betrieb des Telearbeitsplatzes 300 DM/Monat Netzkosten zugrunde (das ist die Kosten-Zielvorstellung des ZVEI/VDMA), so bedeutet das für die Netzbetreiber einen jährlichen Umsatz von über 2 Mrd.DM/Jahr (noch ohne Anschlußkosten). Die 800.000 Telearbeiter würden bei 3 Telearbeitstagen in der Woche und durchschnittlicher Entfernung zum Betrieb von 15 km pro Mitarbeiter 4.000 km/Jahr Fahrstrecke, das sind 3.2 Mrd. km insgesamt, einsparen.

In den USA ist die Telearbeit offensichtlich schon heute wesentlich verbreiteter. Etwa 9.2 Mio. Menschen arbeiten zeitweise (z.B. nach Feierabend) zu Hause mit Computer und Datenleitung. Weitere 7.6 Mio. haben schon völlig auf einen betrieblichen Arbeitsplatz verzichtet und arbeiten als "Telecommuter" im eigenen Hause. Seit 1992 wächst die Zahl der Telecommuter in den Vereinigten Staaten um jährlich 15%, davon etwa genauso viele Männer wie Frauen. Um wieviel produktiver diese Arbeitsplätze wirklich sind ist nicht genau zu bestimmen. Ein Kundendienstmitarbeiter bei AT&T meint, daß er mit seinem mobilen virtuellen Büro etwa 30 - 40 % mehr Kundenwünsche befriedigen kann als vorher.

 

3. Beispiele für Pilotprojekte

Das BMBF fördert Telearbeit unter den Schwerpunkten TELEKOOPERATION/POLIKOM und TELEKOOPERATION/Mehrwertdienste.

BMBF - Förderschwerpunkt POLIKOM

In den Pilotprojekten

  1. POLIWork (synchrone Telekooperation zur Zusammenarbeit kleiner Gruppen bei räumlicher Distanz)
  2. POLITeam (räumlich verteilte asynchrone Gruppenarbeit)
  3. POLIFlow (verteilte asynchrone Verwaltungsprozesse)
  4. POLIVest (Vorgangsbearbeitung mittels synchroner Telekooperation)

sollen vor allem (öffentliche) Verwaltungen, unabhängig vom Standort, "digital" integriert werden. Damit wird auch der Heimarbeitsplatz oder ein Satellitenbüro einbeziehbar und somit Telearbeit in Verwaltungen praktizierbar, da vom Arbeitsprozeß her gleichartig.

BMBF - Förderschwerpunkt TELEKOOPERATION ( enthält u.a.):

Das "Dezentrale Schreibbüro" hat zum Ziel, große Institutionen oder Unternehmen, in denen viele Schreibarbeiten anfallen, mit dezentralen Dienstleistern elektronisch zu verbinden und einen intelligenten Service zu ermöglichen. Diese Dienstleister könnten Satellitenbüros und Schreibbüros in strukturschwachen Regionen oder auch einzelne Heimarbeiter sein.
LINGO - ein netzwerkbasiertes Fremdsprachen-Dienstleistungssystem, integriert u.a. Dolmetscher, Übersetzer oder andere Sprachexperten über ein informationstechnisches System mit beliebig lokalisierten Kunden. D.h., diese schon heute oft in Heimarbeit durchgeführten Übersetzungen werden wesentlich effektiver und auch große Übersetzungsbüros können dezentral betrieben werden.
Das "Mobile Baustellenbüro" fördert Telearbeit im weiteren Sinne, in dem es Baustellenleiter oder Architekten mit einem mobilen Arbeits- und Kommunkationsplatz (PC, Fax, Drucker, Scanner, Telefon) ausstattet, so daß diese von beliebigen Orten (zu Hause, unterwegs, auf der Baustelle) kooperieren können.
Beim Projekt "Telearbeit in einem Ballungsraum" innerhalb des Rahmenprogramms des Freistaates Bayern "Bayern Online" werden ca. 5 % der Mitarbeiter in den Bereichen Entwicklung, Einkauf und Technik eines Großunternehmens (rd. 300 Personen) einen Telearbeitsplatz am Wohnort erhalten. Dies eröffnet die Möglichkeit, Arbeitsplätze mit den verschiedensten Anforderungsprofilen unter technischen, wirtschaftlichen, organisatorischen und sozialen Aspekten praxisnah zu erproben.
Die Kommunale Gemeinschaftsstellen (KGSt) in Köln praktiziert als gemeinnütziges Dienstleistungs- und Beratungsunternehmen der Städte, Gemeinden und Kreise eine Variante der "alternativen Teleheimarbeit", bei der einige Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen einen größeren Teil ihrer Arbeit zu Hause erledigen, ohne reine "Heimarbeiter" zu sein. Das Projekt dient nicht nur KGSt-internen Zwecken, sondern soll als Erfahrung in die gutachterliche und Beratungsarbeit einfließen.
In mehreren Modellversuchen hat die IBM Deutschland seit 1987 getestet, welchen Nutzen der Arbeitsplatz zu Hause Mitarbeitern und dem Unternehmen bringen kann. 1991 erhielt das Unternehmen für die Betriebsvereinbarung "Außerbetriebliche Arbeitsstätten" den "Innovationspreis der deutschen Wirtschaft". Heute haben etwa 350 Mitarbeiter einen Telearbeitsplatz im engeren Sinne zu Hause und nutzen diesen regelmäßig. Etwa 5000 Mitarbeiter insgesamt nutzen die technischen Möglichkeiten der Telearbeit im weiteren Sinne, also z.B. mobile Terminals im Vertrieb oder Notebooks mit Netzanbindung zeitweise zu Hause oder auf Reisen.

 

4. Problemfelder

In der Diskussion zur Telearbeit werden eine ganze Reihe Problemfelder genannt:

Soziale Probleme

Vereinsamung
Selbstausbeutung
Motivation
Privatheit
Akzeptanz

Juristische Probleme

Mitbestimmung
Arbeitnehmerstatus
Zutritt zum Arbeitsplatz
Problemfelder der Kostenteilung
Telearbeit - Versicherung

Organisatorische Probleme

Kontrolle
Kommunikationssicherheit
Datensicherheit
Zielsicherung

Betriebswirtschaftliche Probleme

Kosten/Nutzen
Produktivität
Meßbarkeit

Technische Probleme

Standards und Offenheit der Systeme
Mensch-Maschine Schnittstellen
Sicherheit/Zuverlässigkeit
Intelligenz der Systeme

Dabei wird immer wieder betont, daß die Lösung der nichttechnischen Probleme vor allem "im Kopf" stattfinden muß und das eine wesentliche Hemmschwelle in der Bereitschaft des mittleren Managements liegt, die direkte (Anwesenheits-) Kontrolle der Mitarbeiter durch Vorgabe von Zielen zu ersetzen.

Insgesamt verschiebt sich der ursprünglich bei einfacher Tätigkeit (Diktate, Dateneingabe etc.) gedachte Schwerpunkt der Telearbeit zu höherwertiger, qualifizierter Tätigkeit. Als besonders geeignet werden zunehmend Aufgaben gesehen, die

einen hohen Autonomiegrad aufweisen
in dispositiven und kreativen Bereichen angesiedelt sind
ergebnisorientiert bewertet werden können und somit
eher im Bereich höheren Qualifikationsniveaus angesiedelt sind

 

4.1. Soziale Probleme

Eine Studie/Befragung von 38 am IBM-Telearbeitsprojekt beteiligten Mitarbeitern ergab, diese sind produktiver, motivierter sowie flexibler und können außerdem Familie und Beruf besser vereinbaren. Auf die immer wieder im Zusammenhang mit Telearbeit genannten sozialen Befürchtungen, gab diese Studie folgende Antworten:

Alle Befragten bewerteten die Auswirkungen des häuslichen Arbeitsplatzes auf ihre Arbeit als äußerst positiv
Die Notwendigkeit höherer Selbstdisziplin bestätigte etwa die Hälfte
Die Gefahr, zum "Workaholic" zu werden beurteilten ca. 90% als gering
Eher positiv beurteilten die Mitarbeiter die Auswirkung auf ihr Privatleben (90% - zwar nicht mehr Zeit für Familie aber zum richtigen Zeitpunkt)
Die Angst, daß sich der Informationsaustausch mit Vorgesetzten und Kollegen verschlechtert, wurde von der Praxis nicht bestätigt. Lediglich der persönliche Kontakt zu Kollegen außerhalb der Abteilung ist (lt. 40% der Befragten) weniger geworden.
Soziale Isolierung konnte bei der Befragung ebenfalls nicht festgestellt werden.
Rund 70% der befragten Mitarbeiter würden nur ungern auf ihren zusätzlichen (eigenen) Arbeitsplatz im betrieblichen Büro verzichten.
Rund 76% der befragten Führungskräfte bewerteten die außerbetrieblichen Arbeitsplätze positiv

Insgesamt zeigen die Erfahrungen, daß sich die starken sozialen Ängste nicht bestätigen und das es genügend Möglichkeiten gibt, den realen Gefahren entgegenzutreten. Wichtig scheint, daß genügend Gelegenheiten geschaffen werden, bei denen direkter sozialer Kontakt mit den Kollegen gegeben ist, u.U. auch außerhalb der Arbeit.

 

4.2. Juristische Probleme

Juristische Probleme werden im Schutz des Status der Arbeitnehmer (gleichberechtigtes Belegschaftsmitglied), in dem Erhalt der Mitbestimmung sowie dem Zutritt zur Heimarbeitsstätte für den Arbeitgeber oder für Arbeitnehmervertreter gesehen. Auch Fragen der Leistungskontrolle, des Arbeitsschutzes, der Arbeitszeit und des Versicherungsschutzes spielen eine Rolle.

Die typischen rechtlichen Probleme der Telearbeit regelt beispielsweise die IBM Betriebsvereinbarung "Außerbetriebliche Arbeitsstätten" (ABA) wie folgt:

ABA werden auf freiwilliger Basis eingerichtet.
Der Arbeitnehmer-Status der Mitarbeiter/innen bleibt unverändert. Das betrifft z.B. das Gehalt, Sozialleistungen und Urlaubsregelungen.
Die vertraglich festgelegte Arbeitszeit wird auf die Bereiche Betrieb und zu Hause per Vereinbarung aufgeteilt. Das kann entweder "betriebsbestimmt" oder "selbstbestimmt" geschehen.
Die Zeiterfassung wird über ein Arbeitstagebuch geregelt, das monatlich von der Führungskraft abzuzeichnen ist.
Aufgabe des Management ist es, dafür zu sorgen, daß der Kontakt zum Betrieb, insbesondere zu den Kollegen aufrecht erhalten wird. Betroffene Mitarbeiter haben Anspruch auf die betrieblichen Informationsmittel und können die Einberufung gemeinsamer betrieblicher Besprechungen anregen.
Arbeitsmittel stellt das Unternehmen kostenlos zu Hause zur Verfügung. Für den Arbeitsraum, Strom und Heizung zahlt es monatlich eine Pauschale (40 DM). Ein höherer Aufwand (z.B. dienstliche Telefongespräche) wird gegen Nachweis erstattet. Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb werden in der Regel nicht erstattet.
Zutritt: Unternehmens- oder Arbeitnehmervertreter dürfen aus verfassungsrechtlichen Gründen die außerbetriebliche Arbeitsstätte nur betreten, wenn der Mitarbeiter zustimmt.
Vertrauliche Daten und Informationen sowie Sicherheitscodes sind so zu schützen, daß Dritte keine Einsicht nehmen können.
Arbeitsunfälle an der außerbetrieblichen Arbeitsstätte sind durch die Berufsgenossenschaft versichert.
Der Mitarbeiter und die in dem Haushalt lebenden Personen sowie Besucher sind gegenüber dem Unternehmen nur zur Haftung verpflichtet, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen.

 

4.3. Organisatorische und betriebswirtschaftliche Probleme

Durch Telearbeit wird eine um 20 bis 30% steigende Arbeitskapazität für möglich gehalten. Das kann geschehen durch:

bessere Entfaltung des Mitarbeiterpotentials
Bindung hochqualifizierter Mitarbeiter und sinkende Fluktuation
Entlastung der Mitarbeiter und sinkende Fehlzeiten
Bereitschafts- und Fahrtzuschläge sinken/entfallen
Bürofläche wird reduziert

Diesen Effizienzsteigerungen stehen Investitionskosten in Informationstechnik sowie laufende Kommunikationskosten gegenüber. Bei den sinkenden Kosten für Informationstechnik bleiben die in Deutschland relativ hoch liegenden Telekommunikationsgebühren als ein wirtschaftliches Hemmnis. Eine deutsche Analyse kommt auf der Basis von Befragungen bei Unternehmen, die Telearbeit praktizieren, zu dem Ergebnis, daß ein komplett ausgestatteter Telearbeitsplatz (PC, ISDN-Karte oder Modem, Software und Drucker) Investitionskosten von weniger als 10.000 DM erfordert. Die monatlichen Kommunikations- und Datenübertragungskosten wurden zwischen 500 DM (Filetransfer) und 1.000 DM (Dialoganwendungen) geschätzt. Damit dürfte Telearbeit schon heute wirtschaftlich sein.

Heben lassen sich diese Potentiale aber nur durch organisatorische Änderungen im Arbeitsablauf. Telearbeit ist der Einstieg in flachere Hierarchien und in die Führung durch Zielsetzung und Eigenmotivation. Diese notwendigen und tiefen Veränderungen in Management- und Arbeitstraditionen sind das eigentliche Problem der Durchsetzung von Telearbeit.

 

4.4. Technische Probleme

Ungelöste technische Probleme gibt es für die Einführung der Telearbeit grundsätzlich nicht mehr. Um eine schnelle Ausbreitung voranzutreiben, gilt es jedoch noch eine Reihe von Schwachstellen zu beseitigen. Dabei wird durchaus anspruchsvolle Forschung und Entwicklungsarbeit nötig sein. Solche Schwachstellen sind:

Standards und Offenheit der Systeme - multimediale Telarbeitssysteme müssen verschiedene Traditionen (Telefon, Computer, Verwaltungen, Wissenschaft etc.) vereinen, werden von verschiedenen Herstellern angeboten und sind daher wenig oder unterschiedlich standardisiert. Diese uneinheitlichen technischen Schnittstellen (bis hin zum Aufbau von Formularen) behindert natürlich Ausbreitung und Akzeptanz.

Sicherheit und Zuverlässigkeit - beziehen sich auf zwei verschiedene Felder. Zum einen wächst mit der zunehmenden Anzahl von Telearbeitsplätzen die Komplexität des Systems und damit die Fehleranfälligkeit. Gleichzeitig steigt bei verteilter Arbeit die Abhängigkeit von der Technik. Fehler können nicht mehr durch direkte menschliche Kommunikation überbrückt werden. Technische Zuverlässigkeit und Servicestrukturen sind geboten. Zum anderen entsteht das Problem der Datensicherheit, da z.T. sensible Daten über öffentliche Netze transportiert werden müssen. Telearbeit geht nicht mit in sich geschlossenen und damit komplett abschirmbaren Systemen.

Mensch - Maschine Schnittstellen - werden zunehmend zum Problem, wenn Telearbeit auf nicht speziell geschulte, breite Nutzerschichten trifft und gleichzeitig die Vielfalt der technischen Möglichkeiten steigt. Multimedialität, Datenbankrecherchen, Interaktivität, Mobilität etc. seien als Schlagwort genannt. Der Umgang mit diesen Angeboten muß durch die Maschine unterstützt werden.

Intelligenz der Systeme - wird damit zur Voraussetzung, um sich als Telearbeiter in der Komplexität eines im Extrem "World Wide Web" zurechtzufinden. Die Technik muß "intuitiv" auf den Nutzer eingehen, fehlertolerant reagieren und differenzierte Eingabemedien akzeptieren (Tastatur, Sprachen, Zeichnen etc.). Gleichzeitig muß sie lernfähig sein und Nutzerprofile erkennen, behalten und unterstützen.

Probleme des Datenschutzes und der Datensicherheit sind schon heute technisch lösbar. Besondere neue gesetzliche Regelungen sind nicht erforderlich. Die Bestimmungen des Datenschutzes sind ausreichend.

 

 

Feststellungen und Empfehlungen der Arbeitsgruppe ZVEI/VDMA vom Mai 1995:

Allgemeine Empfehlungen

die Gebührenstruktur der Telekom muß so gestaltet werden, daß für einen Telearbeitsplatz bei 6 Stunden laufenden Betriebs nicht mehr als 300 DM Gebühren anfallen (Regionalzonentarif)
kundengerechtes, transparentes Angebot an Telekommunikationsdiensten, welches vor allem für KMU Anreize zur Einrichtung von Telearbeitsplätzen schafft
bei Banken zu erreichen, daß für die Einrichtung von Telearbeitsplätzen spezielle Darlehensmöglichkeiten angeboten werden
bei den Finanzämtern zu erreichen, daß Telearbeitseinrichtungen abgeschrieben werden können, auch wenn eine private Nutzung nicht total ausgeschlossen werden kann
den Abschreibungszeitraum wegen der dynamischen Entwicklung von Hard- und Software auf drei Jahre reduzieren
den städtischen Verwaltungen soll klargemacht werden, daß sie ihre Versorgungskanäle an Netzwerkbetreiber vermieten können
Unternehmerverbände sollten ihre Mitglieder positiv einstimmen und sachkundige Beratung anbieten; die Verbände könnten als "Promoter" Netzwerke für ihre Mitglieder anmieten
die Bundesregierung könnte, wie bei Behindertenarbeitsplätzen, den Unternehmen Telearbeitsplätze vorgeben, im Interesse der Arbeitnehmer und der Umwelt
die Bundesregierung könnte den Unternehmen, im Rahmen von ABM Förderung und Schwerbehinderten-Programmen, bei der Schaffung von Telearbeitsplätzen Unterstützung gewähren
die Bundesregierung könnte, aufgrund von Erfahrungen engagierter Firmen, Empfehlungen über Telearbeitsplätze veröffentlichen
die öffentliche Hand und Unternehmerverbände sollten vorbildhaft vorausgehen und Telearbeitsplätze für eigene Mitarbeiter einrichten

Empfehlungen zu sozialen Aspekten

Zur Unterstützung der Akzeptanz wird empfohlen, freiwilligen Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und -nehmer den Vorrang einzuräumen. Wenn irgend möglich, sollte auch die Rückkehr in eine Beschäftigung in zentraler Betriebsstätte erlaubt sein.
Der persönliche Kontakt zur zentralen Betriebsstätte soll durch intensive Kommunikation aufrecht erhalten bleiben. Es ist anzustreben, daß der Tele-Mitarbeiter einen Teil seiner Arbeitszeit (ein Tag/Woche ist empfehlenswert) in der zentralen Betriebsstätte verbringen soll.
Besonders für qualifizierte Arbeiten ist eine maschinelle Kontrolle der Tätigkeit abzulehnen. Auch erscheint dies nur in ganz seltenen Fällen in ausreichendem Umfang möglich.
Ergebnisorientiertes Führen muß im Vordergrund stehen. Ziele sollten im Dialog erarbeitet und vereinbart werden. Sie sollten meßbar sein.

Juristische Aspekte

Ein besonderes Gesetz für Telearbeitnehmer ist nicht erforderlich. Aufgrund bisheriger Erfahrungen werden nach Einschätzung der Gruppe auch bei der Telearbeit die echten Arbeitsverhältnisse unter Anwendung der einschlägigen Arbeitnehmerschutzvorschriften bei weitem überwiegen.
Soweit tatsächlich auf das Institut des Heimarbeitsverhältnisses zurückgegriffen werden sollte, sind dessen Schutzbestimmungen aus heutiger Sicht ausreichend.
Sollte Telearbeit an Selbständige (freie Mitarbeiter) vergeben werden, so bieten die Kriterien zum Scheinwerkvertrag ausreichend Schutz für Betroffene.
Ein Zutrittsrecht gegen den Willen des betroffenen Telearbeiters für Arbeitgeber, Arbeitnehmervertreter und Behörden, das nach herrschender Meinung de lege lata aufgrund des verfassungsrechtlichen garantierten Schutzes der Wohnung nicht besteht, sollte auch nicht durch gesetzgeberische Akte geschaffen werden. Das im Falle einer drohenden Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung bestehende Eingriffsrecht zugunsten des Staates erscheint ausreichend.
Die vorgenannten Überlegungen gelten auch für die Belange des Arbeitsschutzes. Zum einen sind besondere Gefahren für das Arbeiten als Telearbeiter nicht ersichtlich, zum anderen ist die tatsächliche Gestaltung des Telearbeitsplatzes wegen ständiger Möglichkeit zur Umgestaltung nicht kontrollierbar.
Eine analoge Anwendung der Grundgedanken des §16 Heimarbeitsgesetzes hinsichtlich der Verteilung der Verantwortlichkeit beim Gefahrenschutz erscheint auch für das Telearbeitsverhältnis geboten und ist sachgerecht.
Da auf das Telearbeitsverhältnis die betriebsverfassungsrechtlichen Mitwirkungsrechte des Betriebsrates Anwendung finden, bedarf es keiner Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes. Dies ist jedoch aufgrund der Besonderheiten, die sich aus dem Arbeiten zu Hause ergeben, z.T. (z.B. Kontrolle des Arbeitsplatzes) einschränkend zu interpretieren.
Ein Mitbestimmungsrecht nach §87 Abs.1 Nr.2 hinsichtlich der Lage der Arbeitszeit und der Pause, ist abzulehnen. Dem Telearbeiter muß, soll ein solcher Arbeitsplatz attraktiv werden, für die am Telearbeitsplatz zu leistende Arbeitszeit die individuelle Zeitsouveränität bleiben. Er muß entscheiden können, wann er arbeiten will.
Unfallversicherungsrechtlich stehen Telearbeiter unter dem Schutz der Gesetzlichen Unfallversicherung, so wenigstens nach der bisherigen Interpretation einer Berufsgenossenschaft. Diese Auffassung sollte allgemeingültig werden. Sie ist deshalb mit dem Hauptverband der Gewerblichen BG abzuklären.
Haftungsrechtlich sollten auch auf das Telearbeitsverhältnis in Übereinstimmung mit der neueren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts die Maßstäbe für die Haftungserleichterung entsprechend den Grundsätzen der Haftung für gefahrengeneigte Arbeiten Anwendung finden. Gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht nicht.
Satelliten- oder Nachbarschaftsbüros bedürfen keiner besonderen Regelung.
Den Verbänden wird empfohlen, Muster für freiwillige Betriebsvereinbarungen zu erarbeiten, um die vielfältigen Rechtsprobleme möglichst einvernehmlich lösen zu können.

 

Fußnoten:

[1] Aus der Zusammenfassung einer Studie der TH Darmstadt 1994 (Prof.Rüttinger), die 87 Unternehmen befragte, zitiert nach ZVEI/VDMA

[2] Hendricks, B.: Mein Büro ist, wo ich bin; Computerinformation, 1/94

[3] Reichwald. R.; Hermens, B.: Telekooperation und Telearbeit; Office Management, 42(1994) 10

[4] Kommunale Gemeinschaftsstelle (KGst): Telearbeit; Köln 1995

[5] Godehardt, B., Worch, A.: Telearbeit: Rahmenbedingungen und Potentiale. Kurzfassung.

 

Düsseldorf 1994 (ISDN-Forschungskommission NRW, Materialien u. Berichte, 15) zitiert nach KGst/

 

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Last modified: 13 August, 2002, by MVS