0. Inhalt

1.Einleitung

2. Definition Betrug

3. Möglichkeiten zum Betrug bei Online Auktionen

4. Sicherheitsmassnahmen der einzelnen Anbieter

5. Worauf sollte man generell achten?

6. Was tun, wenn man betroffen ist?

 

1.Einleitung

Online Auktionen erfreuen sich sehr großer Beliebtheit. Obwohl die Anbieter gerne ihre Sicherheitsmechanismen preisen und somit beinahe absolute Sicherheit suggeriert wird, hört man in den Medien immer wieder von Betrugsfällen bei Ebay, Ricardo und Co.

Ich möchte in dieser Arbeit nicht auf prinzipielle rechtliche und technische Aspekte von Online Auktionen eingehen, da diese in der Arbeit zum Thema "Online-Auktionen: Rechtliche Aspekte, Risiken, Zukunftsperspektiven" von Stephan Gsöllpointner und Christoph Kofler hinreichend behandelt wurden. Vielmehr möchte ich mögliche Betrugsarten und die Sicherungsmaßnahmen der Betreiber vorstellen und praktische Tipps präsentieren wie sich der einzelne Kunde möglichst gut vor einem Betrug schützen kann.

 2. Definition Betrug

Betrug ist nach dem österreichischen Strafgesetzbuch wie folgt definiert:

 

§ 146 Betrug

Wer mit dem Vorsatz, durch das Verhalten des Getäuschten sich oder einen Dritten unrechtmäßig zu bereichern, jemanden durch Täuschung über Tatsachen zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung verleitet, die diesen oder einen anderen am Vermögen schädigt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen. 

 

§ 147 Schwerer Betrug

(1) Wer einen Betrug begeht, indem er zur Täuschung 

1. eine falsche oder verfälschte Urkunde, falsche oder verfälschte Daten, ein anderes solches Beweismittel oder ein unrichtiges Meßgerät benützt,*)

(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer einen Betrug mit einem 2 000 Euro übersteigenden Schaden begeht. 

 

(3) Wer durch die Tat einen 40 000 Euro übersteigenden Schaden herbeiführt, ist mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen. 

*) Geändert durch BGBl I 2002/134.

 (aus http://www.sbg.ac.at/ssk/docs/stgb/stgb125_168b.htm#146

 

3. Möglichkeiten zum Betrug bei Online Auktionen

 a) Gefälschte Bewertungsprofile
 
Der Betrüger möchte ein möglichst positives und seriöses Bild von seiner Person aufbauen. Dazu richtet er sich unter Phantasienamen eine stattliche Zahl von Email Accounts ein. Diese verwendet er um fingierte positive Bewertungen abzugeben und täuscht somit potentielle Geschäftspartner, die den Betrüger aufgrund dieser Bewertungen für seriös halten.

Um einen Betrug mit gefälschten Bewertungsprofilen zu vermeiden sollte man prüfen ob  sich die positiven Einträge über einen längeren Zeitraum erstrecken. Wenn nicht, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass es sich um eine gezielte Manipulation handelt. Sinnvoll ist es auch die Noten der Bewerter zu prüfen, so kann man reine  „Gefälligkeitsbewertungen“ enttarnen.

 b) Versteckte Versandkosten

Der Verkäufer verlangt nachdem man ein Produkt ersteigert hat plötzlich horrende Versandkosten. Um das zu vermeiden sollte man den Anzeigentext gut durchlesen. Vorsicht ist geboten wenn Zusatzkosten, wie z.B. Verpackung, Porto und ein eventueller Nachnahmeaufschlag nicht spezifiziert sind. In solchen Fällen ist es ratsam sich per Email beim Verkäufer zu informieren.

 c) Versteigert wird nur die Verpackung   


Ein beliebter Trick von Online Betrügern ist es nur die Verpackung eines Produktes zu einem vermeintlichen Spottpreis zu versteigern. Bezeichnungen wie “Siemens-Handy Originalverpackung“ werden oft verwendet um Kunden in die Irre zu führen. In diesem Fall sollte man unbedingt beim Verkäufer nachhaken, ob es bei dieser Auktion nur um die Verpackung geht, oder ob das Produkt auch tatsächlich dabei ist. Ist man schon auf so einen Trick hereingefallen, sollte man sich sofort an einen Anwalt wenden und den Kauf anfechten.

 d) Scheinbieter treiben die Preise nach oben

Ein oder mehrere Scheinbieter, meistens in der Person des Verkäufers, treiben den Preis für ein Produkt künstlich in die Höhe. Der Verkäufer hat zusätzliche Accounts angelegt mit denen er um seine eigenen Produkte mitbietet, um einen möglichst guten Preis zu erzielen. Hat ein Kunde den Verdacht, dass ein Scheinbieter die Auktion verfälscht, sollte er am Besten auf eine andere Auktion des gewünschten Produktes warten.

 e) Die Ware ist ok, aber der Käufer reklamiert sie als defekt

 Der Betrug muss nicht immer vom Verkäufer ausgehen. Auch Verkäufer können bei einer Online-Auktion den Kürzeren ziehen. Der Verkäufer versteigert zum Beispiel eine tadellose Digitalkamera zu einem günstigen Preis, die schnell einen Käufer findet. Kurz nach dem Versand der Ware reklamiert der Käufer die Digitalkamera als defekt und schickt diese zurück. Es stellt sich heraus dass die Kamera wirklich defekt ist. Der Trick besteht darin, dass der Käufer die Geräte einfach ausgetauscht hat und dem Verkäufer eine defekte Digitalkamera untergejubelt hat. Es ist daher zweckmäßig die  Seriennummer des originalen Geräts gleich mit anzugeben. Das schreckt potentielle Betrüger ab und man hat den klaren Beweis, dass der Käufer betrogen hat. Sinnvoll ist es die Garantieunterlagen zu kopieren da dort meistens die Seriennummer enthalten ist.  (vgl. [Reich03])

 f) Nicht-Auslieferung der Ware

 Obwohl der Käufer die ersteigerte Ware bezahlt hat, wird sie nicht geliefert. Aus diesem Grund sollte man keine Bezahlung im Voraus leisten. Wenn man sich auf eine Per-Nachnahme Lieferung einigt, hat man wenigstens die Sicherheit irgendetwas zu bekommen, auch wenn man den Inhalt des Päckchens erst später prüfen kann. Möglich ist auch ein Treuhandservice, das aber nur bei wenigen Anbietern möglich ist. Hier muss man allerdings mit erhöhten Kosten rechnen.

 

4. Sicherheitsmassnahmen der einzelnen Anbieter

4.1 www.Ebay.de

Ebay wurde bereits 1995 in den USA gegründet und ist der Platzhirsch am Online-Auktionen Markt. Die deutsche Tochter Ebay.de war bis 1999 als Alando bekannt und wurde von Ebay übernommen.  Um bei Ebay handeln zu können ist eine Anmeldung erforderlich, bei der die Angabe von korrekten Namens- und Adressdaten eine wichtige Voraussetzung ist. Die Daten umfassen Ihren Vor- und Nachnamen, Straße und Hausnummer, Postleitzahl und Ort sowie Ihr Geburtsdatum.

Um die Sicherheit zu erhöhen werden die Anmeldedaten durch die SCHUFA überprüft. Ebay übermittelt die Angaben, die im Anmeldeformular gemacht werden, an die SCHUFA. Diese Daten werden nicht von der Schufa gespeichert oder verarbeitet.

Die SCHUFA HOLDING AG ist eine Organisation, die Daten von Personen sammelt und verwaltet. Derzeit verfügt die SCHUFA über knapp 300 Millionen Einzeldaten von 57 Millionen Personen in Deutschland. Die Vertragspartner der SCHUFA sind Kreditinstitute und Einzelhandelsunternehmen, die notwendige Informationen über ihre Kunden einholen möchten. Bekannt ist die SCHUFA vor allem als Auskunftgeber im Kreditbereich. Darüber hinaus bietet die Organisation ihre Dienstleistung aber auch in vielen anderen Bereichen an.  (www.ebay.de)

Wer eine Kopie des Personalausweises an Ebay schickt, kann sich als ‚verified user’ ausweisen.  Zweimal am Tag werden illegale Waren wie Waffen, Drogen oder pornografische Angebote herausgefiltert.

Ebay verwendet für die Datenübertragung SSL (Secure Socket Layer) als Verschlüsselungsschutz und laut Aussagen der Gründer eine sichere Firewall.

Im Hintergrund läuft ständig eine automatische Software mit, welche die Höhe und die ersteigerten Waren überprüft. Damit soll verhindert werden, dass eine Person Waren in Millionenhöhe ersteigert. Denn gerade in solchen Fällen ist die Wahrscheinlichkeit dass es sich um nicht rechtmäßige Ersteigerungen handelt sehr groß.

Als zentrales Element sieht Ebay auch die Rückmeldung von Käufer, sowie von Verkäuferseite an. Erfolgreich abgewickelte Verkäufe werden honoriert, in dem der Verkäufer einen oder mehrere Sterne hinter seinem Namen erhält.

Sehr hilfreich bei Ebay ist auch die Angabe der Lieferbedingung, ebenso wie die Angabe des Standortes des Verkäufers. 

Als zusätzliche Dienstleistung bietet Ebay auch die Zahlungsabwicklung über ein Treuhandkonto bei der Deutschen Bank an. Hierbei wird der Betrag zuerst vom Käufer auf das Treuhandkonto überwiesen. Erst nachdem die Ware in ordnungsgemäßem Zustand eingetroffen ist, hat der Auktionator Zugriff auf das Geld. (vgl. [auct00])

 

4.2 www.OneTwoSold.at

OneTwoSold ist derzeit das bekannteste österreichische Auktionshaus. Gegründet wurde es im Oktober 1999 in Wien gegründet. OneTwoSold stellt eine offene Handelsplattform für Private, sowie für Unternehmen dar. Neben reinen Produkten bietet OneTwoSold auch die Möglichkeit an, Dienstleistungen zu versteigern. Unter der Rubrik Diverses finden sich als Beispiel Personen, welche Französischkurse versteigern. Generell kann alles versteigert werden, was nicht ausdrücklich in den AGB untersagt wird.

Der Funktionsumfang entspricht aber nur in Teilen denen Ebay’s, was jedoch auf Grund des kleineren Marktplatzes verständlich ist. Zumindest sind wichtige Komponenten wie die Beurteilung der Marktteilnehmer vorhanden. (vgl.[auct00])

Bedenklich ist dass es kaum eine Überprüfung der Richtigkeit der angegebenen Anmeldedaten gibt. Laut OneTwoSold findet lediglich ein „Stichprobenartiger Kontrollanruf und/oder E-Mail an den Benutzer zur Feststellung/Kontrolle seiner Identität“ statt. (www.onetwosold.at)

 

4.3 www.Ricardo.de

Ricardo hat sich in den letzten Monaten nicht gerade von seiner schönsten Seite gezeigt. Die Meldungen über verärgerte Kunden häufen sich immer mehr. Ricardo.de wird beschuldigt die Mindestpreise zu hoch anzusetzen. Zum Teil liegen die Mindestpreise über den regulären Verkaufspreisen und führen damit zur Irreführung der Kunden. Trotz allem halten die Gründer an Ihrem Konzept fest, welches Ihnen von den Zuwachsraten auch recht zu geben scheint. Gegründet wurde das Unternehmen von drei Betriebswirten. Nach Ihren Doktorarbeiten im Jahre 1991 gründeten die drei einen Verlag für Ratgeberbücher und konnten sich schon bald einen Namen als innovative Ideenschmiede machen. 1998 gründeten die drei dann ricardo.de welches sie ein Jahr später auch noch an die Börse brachten.

Für die Teilnahme bei Ricardo.de ist eine Registrierung erforderlich. Als Sicherheitsmaßnahme werden alle Daten verschlüsselt mit dem Secure Socket Layer (SSL) übertragen. Neben dem reinen Warenangebot werden unter Ricardo.de auch Dienstleistungen angeboten. Als weltweit einziges Auktionshaus hat Ricardo.de Live-Moderatoren eingeführt. Echte Moderatoren sollen für eine Atmosphäre wie bei einer realen Auktion sorgen. Bezahlen kann man mit Kreditkarte oder mit Rechnung. In Kürze soll auch die Bezahlung mit Lastschriftverfahren möglich sein. Neben den reinen Händlerversteigerungen, bietet Ricardo.de auch die Versteigerungsart Privat an. Hierbei handelt es sich um einen virtuellen Flohmarkt, auf dem Suchende stöbern und Besitzer ihre Schätze anbieten können.  (vgl. [auct00])

Um bei Ricardo Waren anbieten bzw. ersteigern zu können ist eine Anmeldung erforderlich. Anders als bei anderen Anbietern werden die Zugangsdaten per Post und nicht per Email versendet. Dadurch findet eine implizite Überprüfung der Richtigkeit der Angaben statt.

Ricardo bietet die Möglichkeit der Bewertung von Auktionsteilnehmern an. Um als zertifizierter  User zu gelten muss man seine Identität mit einem amtlichen Lichtbildausweis nachweisen.

Bei Ricardo Schweiz ist eine automatische Versicherung über bis zu 350 Franken bei 25 Fr. Selbstbehalt inkludiert. (www.ricardo.ch)

 

5. Worauf sollte man generell achten?

Wie kann man vermeiden, Opfer eines Online-Auktionsbetruges zu werden? Grundsätzlich überhaupt nicht. Denn die kriminelle Energie Einzelner und den damit verbundenen Einfallsreichtum sollte man nicht unterschätzen.

Was man jedoch tun kann, ist die Wahrscheinlichkeit, Opfer betrügerischer Machenschaften zu werden, weitestgehend zu minimieren. Dazu sollte man auf die folgenden Punkte achten:

a) Preisvergleich

Vergleichen lohnt sich immer! Bevor man für einen Artikel Gebote abgibt, sollte man in Erfahrung gebracht haben, ob der begehrte Artikel seinen Preis auch wirklich wert ist. Denn viele Anbieter preisen ihre Ware in den höchsten Tönen an und geben handelsübliche Preise an, deren Wahrheitsgehalt man kennen sollte. Ansonsten kann sich das vermeintliche Schnäppchen als teurer Reinfall entpuppen.

Der Besuch von Internetseiten wie etwa http://www.preisauskunft.de http://www.preisvergleich.de, oder http://www.geizhals.at, die sich auf Preisvergleiche spezialisiert haben, sei daher jedem potentiellen Bieter anempfohlen.

b) Adressdaten

Man sollte grundsätzlich die Adressdaten des Vertragspartners überprüfen. Denn nur, wenn man diese hat, kann man etwa wegen eventueller Mängel Ansprüche gegen ihn geltend machen.

Da das Auktionshaus aus Datenschutzgründen die persönlichen Daten vor Auktionsende nicht preisgibt, hat man jedoch erst spät die Möglichkeit, die dort gemachten Angaben auf Richtigkeit zu überprüfen. Dies ist dann über die Online-Telefonauskunft schnell machbar. Ein fehlender Eintrag muss nicht zwangsläufig ein Indiz für einen potentiellen Betrüger sein; denn viele Leute schätzen ihre Geheimnummer.

Vielfach hat man es bei Online-Auktionen mit regulären Händlern zu tun. Diese verweisen häufig auf ihre eigene Homepage, auf der man auch die Anschrift findet. So hat man im frühzeitig die Möglichkeit, etwas über seinen Auktionspartner zu erfahren und auch Fragen zum angebotenen Produkt zu stellen

Sollte der Gegenüber allerdings nur eine Postfachadresse angeben, so ist Vorsicht geboten!

c) Bewertungsprofil

Die Betreiber der Auktionsplattformen weisen immer wieder darauf hin, dass ein funktionierendes Bewertungsforum einen wichtigen Beitrag zur Betrugsprävention leistet. Und in der Tat kann das Bewertungsprofil viel über einen Nutzer aussagen.

Auffallend viele Positiv-Bewertungen von wenigen Teilnehmern können ein Indiz dafür sein, dass mit gefälschten Identitäten ein positives Bild aufgebaut werden soll. Das Auktionshaus eBay beispielsweise trägt diesem Verhalten dadurch Rechnung, dass mehrere Bewertungen eines Teilnehmers zwar aufgenommen werden, aber nur einfach in das Gesamtprofil einfließen.

Findet man besonders viele Negativ-Bewertungen ist Vorsicht geboten. Man sollte sich bei Negativ-Bewertungen jedoch die Mühe machen, eventuelle Kommentare zu lesen. Denn häufig können die Bewertungen schlicht Gegenbewertungen sein. Es scheint, dass bei Online-Auktionen häufig erst bewertet und dann kommuniziert wird.

Einige Auktionshäuser bieten den Nutzern an, sich zu zertifizieren. Dabei wird dem Veranstalter eine beglaubigte Personalausweiskopie zugeschickt. Nach der Prüfung der Daten erhält man vom Veranstalter ein Zertifikat. Leider jedoch sagt dieses nur aus, dass die Daten zum Zeitpunkt der Überprüfung stimmten. (vgl. [Wagn03])

Es ist allerdings schon öfter vorgekommen, dass Betrüger zuerst viele positive Bewertungen mit dem Verkauf von Gütern geringen Werts  gesammelt haben und dann teure Waren versteigert haben, die dann nie ausgeliefert wurden.

d) Junge Nutzerkonten

Jeder Teilnehmer an Online-Auktionen hat bei 0 Bewertungen angefangen. Man sollte aber misstrauisch sein, wenn über ein junges Nutzerkonto hauptsächlich teure Artikel abgewickelt werden oder aber ein auffälliges Missverhältnis zwischen positiven Bewertungen und Zahl der Bewertenden besteht. Auktionshäuser ohne strenge Zugangsprüfungen machen kriminellen Elementen ihr Treiben leicht.

e) E-Mail-Adressen

Bei allen wichtigen Auktionsplattformen ist es möglich, dem Auktionspartner vor Auktionsende eine E-Mail zu schreiben, um etwa Fragen zum Artikel vor dem Gebot zu beantworten.

Dabei sollte man ein gesundes Misstrauen entwickeln, wenn der Auktionspartner eine Frei-Mail-Adresse verwendet, von der bekannt ist, dass der entsprechende Anbieter keine oder nur eine unzureichende Prüfung der Daten vornimmt (Hotmail, GMX, Lycos usw.). Es ist relativ einfach auf diese Weise eine falsche Identität vorzutäuschen. Auch nicht aktive E-Mail-Adressen können ein Indiz dafür sein.

Auch hier haben Auktionshäuser durchaus reagiert, indem sie Free-Mail-Adressen nur noch dann bei der Anmeldung akzeptieren, wenn entweder eine Überprüfung der Daten durch Zusendung der Zugangsdaten per Post erfolgt oder eine gültige Kreditkartennummer hinterlegt wurde.

f) Zahlungs- und Lieferbedingungen

Einem Anbieter, der die Zahlung bar oder per Barscheck wünscht, sollte man grundsätzlich mit Mißtrauen begegnen. Denn der Nachweis, dass die Zahlung ihren Empfänger erreicht hat, ist schwierig.

Vielfach wird vor der Vorabüberweisung gewarnt. Dennoch ist dies die häufigste Art der Bezahlung bei Online-Auktionen. Und meistens hat man hier auch nichts zu befürchten. Dennoch versuchen die „schwarzen Schafe“ natürlich, gerade mittels Vorkasse des Geldes der Opfer habhaft zu werden.

Die gängigste Alternative ist die Zahlung per Nachnahme, die jedoch mit einigen Nachteilen behaftet ist. Denn für den Käufer hat sie den Nachteil, dass der Versand deutlich teurer wird. Für den Verkäufer birgt sie das Risiko, dass der Käufer die Sendung nicht annimmt und er zusätzlich zu den bereits entstandenen Versandkosten noch ein Nachentgelt entrichten muss, um die Ware zurückzuerhalten. Außerdem muss er bei erfolgreichem Versand länger auf den Geldeingang warten als bei der Vorabüberweisung. Doch die größte Gefahr besteht hier für den Käufer: Wer kann ihm garantieren, dass er, wenn er für das Paket bezahlt hat, beim Öffnen eben nicht Ziegelsteine oder alte Zeitungen statt der ersteigerten Ware vorfindet?

Die Zahlung per Banklastschrift oder Kreditkarte wird im Regelfall nur von Händlern angeboten. Daher ist sie auch nicht sehr weit verbreitet, zumal sie für den Verkäufer zusätzliche Entgelte in Form von Banktransaktionsentgelten oder Kreditkartenprovisionen verursachen. Der Käufer hat zwar die Möglichkeit, die Abbuchung innerhalb der Storno-Frist zu widerrufen, falls die Ware bis dahin nicht eingetroffen ist. Doch der Nachteil für den Kunden ist die Gefahr, dass das Gutschriftskonto schon nicht mehr besteht, der Nachteil für den Verkäufer, dass ein betrügerischer Käufer die Ware erhalten hat und trotzdem widerruft, wobei dem Verkäufer auch noch zusätzliche Kosten entstehen.

Die Zahlung per Verrechnungsscheck verliert heute immer mehr an Bedeutung. Auch im Auktionsbereich hat hier die sprichwörtliche Medaille zwei Seiten. Denn einerseits kommt zwar der per Post verschickte Scheck, falls die angegebene Adresse nicht stimmt, zurück; doch andererseits hat der Verkäufer mit der Gefahr zu leben, dass der Scheck nicht gedeckt ist. Das Warten auf die Gutschrift verzögert die Abwicklungszeit, was auch nicht im Sinne des Käufers sein kann.

Die Abwicklung Zug um Zug, wie sie das Bürgerliche Gesetzbuch vorsieht, würde regelmäßig am Misstrauen der Auktionspartner scheitern. Auch eine Aufteilung der Zahlung ist denkbar. Doch hierbei ist zu bedenken, dass der Anbieter die Zahlungsart in der Auktionsbeschreibung vorgibt. Diese akzeptiert der Bieter mit Abgabe des Gebots, und der Verkäufer würde allenfalls aus Kulanz auf den entsprechenden Vorschlag eingehen.

Die sicherste Möglichkeit der Zahlung ist diejenige unter Nutzung des Treuhandservices des jeweiligen Auktionshauses. Dabei zahlt der Käufer nach Vertragsabschluß an den Treuhandservice. Dieser benachrichtigt den Verkäufer, der die Ware verschickt. Nach Erhalt und Prüfung der Ware benachrichtigt der Käufer den Treuhandservice, der dem Verkäufer daraufhin das Geld auszahlt. Das ist zwar aufwendiger und umständlicher, aber dafür sicher! Da dieser Service jedoch entgeltlich ist, lohnt sich die Inanspruchnahme bei preiswerten Artikeln eher nicht. Hier kommt es im Zweifel auf die Risikoneigung des Einzelnen an.

Verdächtig sind generell unerklärlich hohe Versandkosten. Die Preise für Päckchen und versicherte Pakete sind auf der Webseite der Post einsehbar.

Vorsicht ist zudem geboten, wenn mehrere zusammen ersteigerte Artikel nicht zusammen verschickt werden können. Hier liegt der Verdacht nahe, dass sich der Verkäufer an den Versandkosten bereichern will.

Übrigens verbieten viele Auktionshäuser den Verkäufern, die Provisionen an die Käufer zu überwälzen. Das hält einige Verkäufer jedoch nicht davon ab, genau dies zu tun oder andere Entgelte zu erfinden.

g) Foren und „schwarze Listen“

Einige Auktionshäuser verfügen über Foren in denen auch vor vermeintlichen Betrügern gewarnt wird. Es gibt auch „schwarze Listen“ für „schwarze Schafe“, beispielsweise auf der Internetseite http://www.auktions-betrug.de. Doch diese sind nur vereinzelt zu finden und auch eher dürftig gepflegt. Dennoch kann der Besuch einer solchen Seite nicht schaden.

Allerdings handelt es sich bei den angesprochenen Punkten immer nur um Indizien. Selbst, wenn mehrere Punkte zutreffen, muss man es deswegen nicht zwingend mit einem Betrüger zu tun haben. (vgl. [Wagn03])

 

6. Was tun, wenn man betroffen ist?

Grundsätzlich ist zu sagen, dass mehr als 99 % aller Auktionen problemlos ablaufen. Diese Zahl entstammt zwar den Anbietern Hood und eBay, doch mangels gegenteiliger Zahlen und entsprechender Presseberichte kann man wohl mit einiger Sicherheit davon ausgehen, dass der Prozentsatz in etwa stimmt.

Und selbst, wenn sich der Auktionspartner nicht meldet, kann es sein, dass er sich im Urlaub befindet und schlicht vergessen hat, dass eine Auktion ausläuft.

Betrüger haben leichtes Spiel, wenn die Geschäftspartner nicht wissen, wie sie sich im Ernstfall zu verhalten haben. Sollte man den erhärteten Verdacht haben, betrogen worden zu sein, dann sollte man entsprechende Maßnahmen ergreifen:

a) Man sollte den Auktionsveranstalter informieren. Abhängig vom Auktionshaus erfolgt eine mehr oder weniger schnelle Reaktion desselben, die sich innerhalb der Extreme E-Mail-Antwort mit Textbausteinen oder direkter Sperrung des Auktionspartners bewegen kann.

b) Es sollte bei der Polizei Strafanzeige wegen Betrugsverdachtes erstattet werden. Dabei sollte man den vorhandenen Schriftverkehr und auf jeden Fall die Zahlungsbelege als Beweismaterial mitnehmen. Die Polizei wird den Vorgang an die Staatsanwaltschaft weitergeben. Sollte der Betrugsvorwurf fälschlicherweise erhoben werden, sieht man sich unter Umständen schnell mit einer Gegenanzeige, etwa wegen übler Nachrede oder gar Verleumdung, konfrontiert. Im Zweifelsfall lohnt es, einen Anwalt zu konsultieren. Die Auktionsplattform Hood bietet zumindest die Möglichkeit einer kostenlosen Anfrage zu Erfolgschancen und Prozeßrisiko bei einem niedergelassenen Anwalt.

c) Vom Auktionspartner sollte man sich nicht hinhalten lassen; denn während der Ermittlungen und der Fristen-Laufzeiten (siehe auch Punkt e) kann jeder Tag zählen.

d) Nicht einschüchtern lassen. Auch, wenn wirklich ein Betrug vorliegt, ist es denkbar, dass der Betrüger eine Gegenanzeige veranlaßt, um die Wahrheitsfindung zu erschweren oder den Auktionspartner zum Aufgeben zu veranlassen. Denn die Anzeige läßt sich noch bis zum Urteil  zurücknehmen. Der Betrüger könnte versuchen, den Geschäftspartner zu veranlassen, die Anzeige Zug um Zug fallenzulassen.

e) Wenn von der Auktionsplattform eine Versicherung angeboten wird, das verlorene Geld zu erstatten, sollte man davon Gebrauch machen. Oft ist Eile geboten, weil diese Versicherung an Fristen gebunden ist.

f) Auch auf die Gefahr einer negativen Gegenbewertung hin sollte man den Auktionspartner seinem Verhalten entsprechend bewerten. Seine Gegenbewertung wird unglaubwürdig, wenn sich beim Auktionspartner die negativen Bewertungen stapeln. Ferner gibt es vielfach die Möglichkeit, falsche Bewertungen durch den Auktionsveranstalter löschen zu lassen.

g) Man sollte sich auch nicht scheuen, den Vorgang in Diskussionsforen anzusprechen. Unter Umständen finden sich dort andere Geschädigte, die über Informationen verfügen, die man selbst noch benötigt. Zumindest kann man andere Bieter über den Übeltäter warnen.

Es ist abschließend zu beachten, dass der Betrüger im Rahmen eines Strafverfahrens nur für den Straftatbestand zur Rechenschaft gezogen und verurteilt wird. Das verlorene Geld bzw. die verlorene Ware muß man zivilrechtlich separat (Ausnahme sind sog. Additionsverfahren, bei denen an den strafrechtlichen Titel ein zivilrechtlicher geknüpft wird) einklagen. Hierzu ist die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe dringend angeraten. (vgl. [Wagn03])