1.Einleitung
2. Definition Betrug
3. Möglichkeiten zum Betrug bei Online Auktionen
4. Sicherheitsmassnahmen der einzelnen Anbieter
5. Worauf sollte man generell achten?
6. Was tun, wenn man betroffen ist?
Online Auktionen
erfreuen sich sehr großer Beliebtheit. Obwohl die Anbieter gerne ihre
Sicherheitsmechanismen preisen und somit beinahe absolute Sicherheit
suggeriert wird, hört man in den Medien immer wieder von Betrugsfällen
bei Ebay, Ricardo und Co.
Ich möchte in dieser Arbeit nicht auf
prinzipielle rechtliche und technische Aspekte von Online Auktionen
eingehen, da diese in der Arbeit zum Thema
"Online-Auktionen:
Rechtliche Aspekte, Risiken, Zukunftsperspektiven"
von
Stephan Gsöllpointner und Christoph Kofler hinreichend behandelt
wurden. Vielmehr möchte ich mögliche Betrugsarten und die
Sicherungsmaßnahmen der Betreiber vorstellen und praktische Tipps
präsentieren wie sich der einzelne Kunde möglichst gut vor einem
Betrug schützen kann.
Betrug ist nach dem
österreichischen Strafgesetzbuch wie folgt definiert:
§
146 Betrug
Wer mit dem Vorsatz, durch das Verhalten des Getäuschten sich oder
einen Dritten unrechtmäßig zu bereichern, jemanden durch Täuschung
über Tatsachen zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung verleitet,
die diesen oder einen anderen am Vermögen schädigt, ist mit
Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360
Tagessätzen zu bestrafen.
§
147 Schwerer Betrug
(1) Wer einen Betrug begeht, indem er zur Täuschung
1. eine falsche oder verfälschte Urkunde, falsche oder verfälschte
Daten, ein anderes solches Beweismittel oder ein unrichtiges Meßgerät
benützt,*)
…
(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer einen Betrug mit einem 2 000 Euro
übersteigenden Schaden begeht.
(3) Wer durch die Tat einen 40 000 Euro übersteigenden Schaden
herbeiführt, ist mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu
bestrafen.
*) Geändert durch BGBl I 2002/134.
(aus
http://www.sbg.ac.at/ssk/docs/stgb/stgb125_168b.htm#146
a)
Gefälschte Bewertungsprofile
Der Betrüger möchte ein möglichst positives und seriöses Bild von
seiner Person aufbauen. Dazu richtet er sich unter Phantasienamen eine
stattliche Zahl von Email Accounts ein. Diese verwendet er um
fingierte positive Bewertungen abzugeben und täuscht somit potentielle
Geschäftspartner, die den Betrüger aufgrund dieser Bewertungen für
seriös halten.
Um einen Betrug mit
gefälschten Bewertungsprofilen zu vermeiden sollte man prüfen ob
sich die
positiven Einträge über einen längeren Zeitraum erstrecken. Wenn
nicht, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass es sich um eine gezielte
Manipulation handelt. Sinnvoll ist es auch die Noten der Bewerter zu
prüfen, so kann man reine „Gefälligkeitsbewertungen“ enttarnen.
b)
Versteckte Versandkosten
Der Verkäufer verlangt nachdem man ein Produkt ersteigert hat
plötzlich horrende Versandkosten. Um das zu vermeiden sollte man den
Anzeigentext gut durchlesen. Vorsicht ist geboten wenn Zusatzkosten,
wie z.B. Verpackung, Porto und ein eventueller Nachnahmeaufschlag
nicht spezifiziert sind. In solchen Fällen ist es ratsam sich per
Email beim Verkäufer zu informieren.
c)
Versteigert wird nur die
Verpackung
Ein
beliebter Trick von Online Betrügern ist es nur die Verpackung eines
Produktes zu einem vermeintlichen Spottpreis zu versteigern.
Bezeichnungen wie “Siemens-Handy Originalverpackung“ werden oft
verwendet um Kunden in die Irre zu führen. In diesem Fall sollte man
unbedingt beim Verkäufer nachhaken, ob es bei dieser Auktion nur um
die Verpackung geht, oder ob das Produkt auch tatsächlich dabei ist.
Ist man schon auf so einen Trick
hereingefallen, sollte man sich sofort an einen Anwalt wenden und den
Kauf anfechten.
d)
Scheinbieter treiben die Preise nach oben
Ein oder mehrere
Scheinbieter,
meistens in der Person des Verkäufers, treiben den Preis für ein
Produkt künstlich in die Höhe. Der Verkäufer hat zusätzliche Accounts
angelegt mit denen er um seine eigenen Produkte mitbietet, um einen
möglichst guten Preis zu erzielen. Hat ein Kunde den Verdacht, dass
ein Scheinbieter die Auktion verfälscht, sollte er am Besten auf eine
andere Auktion des gewünschten Produktes warten.
e)
Die Ware ist ok, aber der Käufer reklamiert sie als defekt
Der Betrug muss nicht immer vom Verkäufer ausgehen. Auch Verkäufer
können bei einer Online-Auktion den Kürzeren ziehen. Der Verkäufer
versteigert zum Beispiel eine tadellose Digitalkamera zu einem
günstigen Preis, die schnell einen Käufer findet. Kurz nach dem
Versand der Ware reklamiert der Käufer die Digitalkamera als defekt
und schickt diese zurück. Es stellt sich heraus dass die Kamera
wirklich defekt ist. Der Trick besteht darin, dass der Käufer die
Geräte einfach ausgetauscht hat und dem Verkäufer eine defekte
Digitalkamera untergejubelt hat. Es ist daher zweckmäßig die
Seriennummer des originalen Geräts gleich mit anzugeben. Das schreckt
potentielle Betrüger ab und man hat den klaren Beweis, dass der Käufer
betrogen hat. Sinnvoll ist es die Garantieunterlagen zu kopieren da
dort meistens die Seriennummer enthalten ist.
(vgl. [Reich03])
f)
Nicht-Auslieferung der Ware
Obwohl
der Käufer die ersteigerte Ware bezahlt hat, wird sie nicht geliefert.
Aus diesem Grund sollte man keine Bezahlung im Voraus leisten. Wenn
man sich auf eine Per-Nachnahme Lieferung einigt, hat man wenigstens
die Sicherheit irgendetwas zu bekommen, auch wenn man den Inhalt des
Päckchens erst später prüfen kann. Möglich ist auch ein
Treuhandservice, das aber nur bei wenigen Anbietern möglich ist. Hier
muss man allerdings mit erhöhten Kosten rechnen.
4.1 www.Ebay.de
Ebay wurde bereits 1995 in den USA
gegründet und ist der Platzhirsch am Online-Auktionen Markt. Die
deutsche Tochter Ebay.de war bis 1999 als Alando bekannt und wurde von
Ebay übernommen. Um bei Ebay handeln zu können ist eine Anmeldung
erforderlich, bei der die Angabe von korrekten Namens- und Adressdaten
eine wichtige Voraussetzung ist. Die Daten umfassen Ihren Vor- und
Nachnamen, Straße und Hausnummer, Postleitzahl und Ort sowie Ihr
Geburtsdatum.
Um die Sicherheit zu erhöhen werden
die Anmeldedaten durch die SCHUFA überprüft. Ebay
übermittelt die Angaben, die im Anmeldeformular gemacht werden, an die
SCHUFA. Diese Daten werden nicht von der Schufa gespeichert oder
verarbeitet.
Die SCHUFA HOLDING AG ist eine
Organisation, die Daten von Personen sammelt und verwaltet. Derzeit
verfügt die SCHUFA über knapp 300 Millionen Einzeldaten von 57
Millionen Personen in Deutschland. Die Vertragspartner der SCHUFA sind
Kreditinstitute und Einzelhandelsunternehmen, die notwendige
Informationen über ihre Kunden einholen möchten. Bekannt ist die
SCHUFA vor allem als Auskunftgeber im Kreditbereich. Darüber hinaus
bietet die Organisation ihre Dienstleistung aber auch in vielen
anderen Bereichen an. (www.ebay.de)
Wer eine
Kopie des Personalausweises an Ebay schickt, kann sich als ‚verified
user’ ausweisen. Zweimal am Tag werden illegale Waren wie Waffen,
Drogen oder pornografische Angebote herausgefiltert.
Ebay
verwendet für die Datenübertragung SSL (Secure Socket Layer) als
Verschlüsselungsschutz und laut Aussagen der Gründer eine sichere
Firewall.
Im
Hintergrund läuft ständig eine automatische Software mit, welche die
Höhe und die ersteigerten Waren überprüft. Damit soll verhindert
werden, dass eine Person Waren in Millionenhöhe ersteigert. Denn
gerade in solchen Fällen ist die Wahrscheinlichkeit dass es sich um
nicht rechtmäßige Ersteigerungen handelt sehr groß.
Als zentrales
Element sieht Ebay auch die Rückmeldung von Käufer, sowie von
Verkäuferseite an. Erfolgreich abgewickelte Verkäufe werden honoriert,
in dem der Verkäufer einen oder mehrere Sterne hinter seinem Namen
erhält.
Sehr
hilfreich bei Ebay ist auch die Angabe der Lieferbedingung, ebenso wie
die Angabe des Standortes des Verkäufers.
Als
zusätzliche Dienstleistung bietet Ebay auch die Zahlungsabwicklung
über ein Treuhandkonto bei der Deutschen Bank an. Hierbei wird der
Betrag zuerst vom Käufer auf das Treuhandkonto überwiesen. Erst
nachdem die Ware in ordnungsgemäßem Zustand eingetroffen ist, hat der
Auktionator Zugriff auf das Geld. (vgl. [auct00])
4.2
www.OneTwoSold.at
OneTwoSold
ist derzeit das bekannteste österreichische Auktionshaus. Gegründet
wurde es im Oktober 1999 in Wien gegründet. OneTwoSold stellt eine
offene Handelsplattform für Private, sowie für Unternehmen dar. Neben
reinen Produkten bietet OneTwoSold auch die Möglichkeit an,
Dienstleistungen zu versteigern. Unter der Rubrik Diverses finden sich
als Beispiel Personen, welche Französischkurse versteigern. Generell
kann alles versteigert werden, was nicht ausdrücklich in den AGB
untersagt wird.
Der Funktionsumfang entspricht aber
nur in Teilen denen Ebay’s, was jedoch auf Grund des kleineren
Marktplatzes verständlich ist. Zumindest sind wichtige Komponenten wie
die Beurteilung der Marktteilnehmer vorhanden. (vgl.[auct00])
Bedenklich ist dass es
kaum eine Überprüfung der Richtigkeit der angegebenen Anmeldedaten
gibt. Laut OneTwoSold findet lediglich ein „Stichprobenartiger
Kontrollanruf und/oder E-Mail an den Benutzer zur
Feststellung/Kontrolle seiner Identität“ statt. (www.onetwosold.at)
4.3 www.Ricardo.de
Ricardo hat
sich in den letzten Monaten nicht gerade von seiner schönsten Seite
gezeigt. Die Meldungen über verärgerte Kunden häufen sich immer mehr.
Ricardo.de wird beschuldigt die Mindestpreise zu hoch anzusetzen. Zum
Teil liegen die Mindestpreise über den regulären Verkaufspreisen und
führen damit zur Irreführung der Kunden. Trotz allem halten die
Gründer an Ihrem Konzept fest, welches Ihnen von den Zuwachsraten auch
recht zu geben scheint. Gegründet wurde das Unternehmen von drei
Betriebswirten. Nach Ihren Doktorarbeiten im Jahre 1991 gründeten die
drei einen Verlag für Ratgeberbücher und konnten sich schon bald einen
Namen als innovative Ideenschmiede machen. 1998 gründeten die drei
dann ricardo.de welches sie ein Jahr später auch noch an die Börse
brachten.
Für die
Teilnahme bei Ricardo.de ist eine Registrierung erforderlich. Als
Sicherheitsmaßnahme werden alle Daten verschlüsselt mit dem Secure
Socket Layer (SSL) übertragen. Neben dem reinen Warenangebot werden
unter Ricardo.de auch Dienstleistungen angeboten. Als weltweit
einziges Auktionshaus hat Ricardo.de Live-Moderatoren eingeführt.
Echte Moderatoren sollen für eine Atmosphäre wie bei einer realen
Auktion sorgen. Bezahlen kann man mit Kreditkarte oder mit Rechnung.
In Kürze soll auch die Bezahlung mit Lastschriftverfahren möglich
sein. Neben den reinen Händlerversteigerungen, bietet Ricardo.de auch
die Versteigerungsart Privat an. Hierbei handelt es sich um einen
virtuellen Flohmarkt, auf dem Suchende stöbern und Besitzer ihre
Schätze anbieten können. (vgl. [auct00])
Um bei
Ricardo Waren anbieten bzw. ersteigern zu können ist eine Anmeldung
erforderlich. Anders als bei anderen Anbietern werden die Zugangsdaten
per Post und nicht per Email versendet. Dadurch findet eine implizite
Überprüfung der Richtigkeit der Angaben statt.
Ricardo
bietet die Möglichkeit der Bewertung von Auktionsteilnehmern an. Um
als zertifizierter User zu gelten muss man seine Identität mit einem
amtlichen Lichtbildausweis nachweisen.
Bei Ricardo
Schweiz ist eine automatische Versicherung über bis zu 350 Franken bei
25 Fr. Selbstbehalt inkludiert. (www.ricardo.ch)
Wie kann man vermeiden,
Opfer eines Online-Auktionsbetruges zu werden? Grundsätzlich überhaupt
nicht. Denn die kriminelle Energie Einzelner und den damit verbundenen
Einfallsreichtum sollte man nicht unterschätzen.
Was man jedoch tun
kann, ist die Wahrscheinlichkeit, Opfer betrügerischer Machenschaften
zu werden, weitestgehend zu minimieren. Dazu sollte man auf die
folgenden Punkte achten:
a) Preisvergleich
Vergleichen lohnt sich
immer! Bevor man für einen Artikel Gebote abgibt, sollte man in
Erfahrung gebracht haben, ob der begehrte Artikel seinen Preis auch
wirklich wert ist. Denn viele Anbieter preisen ihre Ware in den
höchsten Tönen an und geben handelsübliche Preise an, deren
Wahrheitsgehalt man kennen sollte. Ansonsten kann sich das
vermeintliche Schnäppchen als teurer Reinfall entpuppen.
Der Besuch von Internetseiten wie etwa
http://www.preisauskunft.de,
http://www.preisvergleich.de,
oder
http://www.geizhals.at,
die sich auf Preisvergleiche spezialisiert haben, sei daher jedem
potentiellen Bieter anempfohlen.
b) Adressdaten
Man sollte
grundsätzlich die Adressdaten des Vertragspartners überprüfen. Denn
nur, wenn man diese hat, kann man etwa wegen eventueller Mängel
Ansprüche gegen ihn geltend machen.
Da das Auktionshaus aus
Datenschutzgründen die persönlichen Daten vor Auktionsende nicht
preisgibt, hat man jedoch erst spät die Möglichkeit, die dort
gemachten Angaben auf Richtigkeit zu überprüfen. Dies ist dann über
die Online-Telefonauskunft schnell machbar. Ein fehlender Eintrag muss
nicht zwangsläufig ein Indiz für einen potentiellen Betrüger sein;
denn viele Leute schätzen ihre Geheimnummer.
Vielfach hat man es bei
Online-Auktionen mit regulären Händlern zu tun. Diese verweisen häufig
auf ihre eigene Homepage, auf der man auch die Anschrift findet. So
hat man im frühzeitig die Möglichkeit, etwas über seinen
Auktionspartner zu erfahren und auch Fragen zum angebotenen Produkt zu
stellen
Sollte der Gegenüber
allerdings nur eine Postfachadresse angeben, so ist Vorsicht geboten!
c) Bewertungsprofil
Die Betreiber der
Auktionsplattformen weisen immer wieder darauf hin, dass ein
funktionierendes Bewertungsforum einen wichtigen Beitrag zur
Betrugsprävention leistet. Und in der Tat kann das Bewertungsprofil
viel über einen Nutzer aussagen.
Auffallend viele
Positiv-Bewertungen von wenigen Teilnehmern können ein Indiz dafür
sein, dass mit gefälschten Identitäten ein positives Bild aufgebaut
werden soll. Das Auktionshaus eBay beispielsweise trägt diesem
Verhalten dadurch Rechnung, dass mehrere Bewertungen eines Teilnehmers
zwar aufgenommen werden, aber nur einfach in das Gesamtprofil
einfließen.
Findet man besonders
viele Negativ-Bewertungen ist Vorsicht geboten. Man sollte sich bei
Negativ-Bewertungen jedoch die Mühe machen, eventuelle Kommentare zu
lesen. Denn häufig können die Bewertungen schlicht Gegenbewertungen
sein. Es scheint, dass bei Online-Auktionen häufig erst bewertet und
dann kommuniziert wird.
Einige Auktionshäuser
bieten den Nutzern an, sich zu zertifizieren. Dabei wird dem
Veranstalter eine beglaubigte Personalausweiskopie zugeschickt. Nach
der Prüfung der Daten erhält man vom Veranstalter ein Zertifikat.
Leider jedoch sagt dieses nur aus, dass die Daten zum Zeitpunkt der
Überprüfung stimmten. (vgl.
[Wagn03])
Es ist allerdings schon
öfter vorgekommen, dass Betrüger zuerst viele positive Bewertungen mit
dem Verkauf von Gütern geringen Werts gesammelt haben und dann teure
Waren versteigert haben, die dann nie ausgeliefert wurden.
d) Junge
Nutzerkonten
Jeder Teilnehmer an Online-Auktionen hat bei 0 Bewertungen angefangen.
Man sollte aber misstrauisch sein, wenn über ein junges Nutzerkonto
hauptsächlich teure Artikel abgewickelt werden oder aber ein
auffälliges Missverhältnis zwischen positiven Bewertungen und Zahl der
Bewertenden besteht. Auktionshäuser ohne strenge Zugangsprüfungen
machen kriminellen Elementen ihr Treiben leicht.
e) E-Mail-Adressen
Bei allen wichtigen Auktionsplattformen ist es möglich, dem
Auktionspartner vor Auktionsende eine E-Mail zu schreiben, um etwa
Fragen zum Artikel vor dem Gebot zu beantworten.
Dabei sollte man ein gesundes Misstrauen entwickeln, wenn der
Auktionspartner eine Frei-Mail-Adresse verwendet, von der bekannt ist,
dass der entsprechende Anbieter keine oder nur eine unzureichende
Prüfung der Daten vornimmt (Hotmail, GMX, Lycos usw.). Es ist relativ
einfach auf diese Weise eine falsche Identität vorzutäuschen. Auch
nicht aktive E-Mail-Adressen können ein Indiz dafür sein.
Auch hier haben Auktionshäuser durchaus reagiert, indem sie
Free-Mail-Adressen nur noch dann bei der Anmeldung akzeptieren, wenn
entweder eine Überprüfung der Daten durch Zusendung der Zugangsdaten
per Post erfolgt oder eine gültige Kreditkartennummer hinterlegt
wurde.
f)
Zahlungs- und Lieferbedingungen
Einem Anbieter, der die Zahlung bar oder per Barscheck wünscht, sollte
man grundsätzlich mit Mißtrauen begegnen. Denn der Nachweis, dass die
Zahlung ihren Empfänger erreicht hat, ist schwierig.
Vielfach wird vor der Vorabüberweisung gewarnt. Dennoch ist dies die
häufigste Art der Bezahlung bei Online-Auktionen. Und meistens hat man
hier auch nichts zu befürchten. Dennoch versuchen die „schwarzen
Schafe“ natürlich, gerade mittels Vorkasse des Geldes der Opfer
habhaft zu werden.
Die gängigste Alternative ist die Zahlung per Nachnahme, die jedoch
mit einigen Nachteilen behaftet ist. Denn für den Käufer hat sie den
Nachteil, dass der Versand deutlich teurer wird. Für den Verkäufer
birgt sie das Risiko, dass der Käufer die Sendung nicht annimmt und er
zusätzlich zu den bereits entstandenen Versandkosten noch ein
Nachentgelt entrichten muss, um die Ware zurückzuerhalten. Außerdem
muss er bei erfolgreichem Versand länger auf den Geldeingang warten
als bei der Vorabüberweisung. Doch die größte Gefahr besteht hier für
den Käufer: Wer kann ihm garantieren, dass er, wenn er für das Paket
bezahlt hat, beim Öffnen eben nicht Ziegelsteine oder alte Zeitungen
statt der ersteigerten Ware vorfindet?
Die Zahlung per Banklastschrift oder Kreditkarte wird im Regelfall nur
von Händlern angeboten. Daher ist sie auch nicht sehr weit verbreitet,
zumal sie für den Verkäufer zusätzliche Entgelte in Form von
Banktransaktionsentgelten oder Kreditkartenprovisionen verursachen.
Der Käufer hat zwar die Möglichkeit, die Abbuchung innerhalb der
Storno-Frist zu widerrufen, falls die Ware bis dahin nicht
eingetroffen ist. Doch der Nachteil für den Kunden ist die Gefahr, dass
das Gutschriftskonto schon nicht mehr besteht, der Nachteil für den
Verkäufer, dass ein betrügerischer Käufer die Ware erhalten hat und
trotzdem widerruft, wobei dem Verkäufer auch noch zusätzliche Kosten
entstehen.
Die Zahlung per Verrechnungsscheck verliert heute immer mehr an
Bedeutung. Auch im Auktionsbereich hat hier die sprichwörtliche
Medaille zwei Seiten. Denn einerseits kommt zwar der per Post
verschickte Scheck, falls die angegebene Adresse nicht stimmt, zurück;
doch andererseits hat der Verkäufer mit der Gefahr zu leben, dass
der Scheck nicht gedeckt ist. Das Warten auf die Gutschrift verzögert
die Abwicklungszeit, was auch nicht im Sinne des Käufers sein kann.
Die Abwicklung Zug um Zug, wie sie das Bürgerliche Gesetzbuch
vorsieht, würde regelmäßig am Misstrauen der Auktionspartner
scheitern. Auch eine Aufteilung der Zahlung ist denkbar. Doch hierbei
ist zu bedenken, dass der Anbieter die Zahlungsart in der
Auktionsbeschreibung vorgibt. Diese akzeptiert der Bieter mit Abgabe
des Gebots, und der Verkäufer würde allenfalls aus Kulanz auf den
entsprechenden Vorschlag eingehen.
Die sicherste Möglichkeit der Zahlung ist diejenige unter Nutzung des
Treuhandservices des jeweiligen Auktionshauses. Dabei zahlt der Käufer
nach Vertragsabschluß an den Treuhandservice. Dieser benachrichtigt
den Verkäufer, der die Ware verschickt. Nach Erhalt und Prüfung der
Ware benachrichtigt der Käufer den Treuhandservice, der dem Verkäufer
daraufhin das Geld auszahlt. Das ist zwar aufwendiger und
umständlicher, aber dafür sicher! Da dieser Service jedoch entgeltlich
ist, lohnt sich die Inanspruchnahme bei preiswerten Artikeln eher
nicht. Hier kommt es im Zweifel auf die Risikoneigung des Einzelnen
an.
Verdächtig sind generell unerklärlich hohe Versandkosten. Die Preise
für Päckchen und versicherte Pakete sind auf der Webseite der Post
einsehbar.
Vorsicht ist zudem geboten, wenn mehrere zusammen ersteigerte Artikel
nicht zusammen verschickt werden können. Hier liegt der Verdacht nahe,
dass sich der Verkäufer an den Versandkosten bereichern will.
Übrigens verbieten viele Auktionshäuser den Verkäufern, die
Provisionen an die Käufer zu überwälzen. Das hält einige Verkäufer
jedoch nicht davon ab, genau dies zu tun oder andere Entgelte zu
erfinden.
g) Foren
und „schwarze Listen“
Einige Auktionshäuser
verfügen über Foren in denen auch vor vermeintlichen Betrügern gewarnt
wird. Es gibt auch „schwarze Listen“ für „schwarze Schafe“,
beispielsweise auf der Internetseite http://www.auktions-betrug.de.
Doch diese sind nur vereinzelt zu finden und auch eher dürftig
gepflegt. Dennoch kann der Besuch einer solchen Seite nicht schaden.
Allerdings handelt es
sich bei den angesprochenen Punkten immer nur um Indizien. Selbst,
wenn mehrere Punkte zutreffen, muss man es deswegen nicht zwingend mit
einem Betrüger zu tun haben.
(vgl. [Wagn03])
Grundsätzlich ist zu
sagen, dass mehr als 99 % aller Auktionen problemlos ablaufen. Diese
Zahl entstammt zwar den Anbietern Hood und eBay, doch mangels
gegenteiliger Zahlen und entsprechender Presseberichte kann man wohl
mit einiger Sicherheit davon ausgehen, dass der Prozentsatz in etwa
stimmt.
Und selbst, wenn sich
der Auktionspartner nicht meldet, kann es sein, dass er sich im Urlaub
befindet und schlicht vergessen hat, dass eine Auktion ausläuft.
Betrüger haben leichtes
Spiel, wenn die Geschäftspartner nicht wissen, wie sie sich im
Ernstfall zu verhalten haben. Sollte man den erhärteten Verdacht
haben, betrogen worden zu sein, dann sollte man entsprechende
Maßnahmen ergreifen:
a) Man sollte den
Auktionsveranstalter informieren.
Abhängig vom Auktionshaus erfolgt eine mehr oder weniger schnelle
Reaktion desselben, die sich innerhalb der Extreme E-Mail-Antwort mit
Textbausteinen oder direkter Sperrung des Auktionspartners bewegen
kann.
b) Es sollte bei der
Polizei Strafanzeige wegen Betrugsverdachtes erstattet werden.
Dabei sollte man den vorhandenen Schriftverkehr und auf jeden Fall die
Zahlungsbelege als Beweismaterial mitnehmen. Die Polizei wird den
Vorgang an die Staatsanwaltschaft weitergeben. Sollte der
Betrugsvorwurf fälschlicherweise erhoben werden, sieht man sich unter
Umständen schnell mit einer Gegenanzeige, etwa wegen übler Nachrede
oder gar Verleumdung, konfrontiert. Im Zweifelsfall lohnt es, einen
Anwalt zu konsultieren. Die Auktionsplattform Hood bietet zumindest
die Möglichkeit einer kostenlosen Anfrage zu Erfolgschancen und
Prozeßrisiko bei einem niedergelassenen Anwalt.
c) Vom Auktionspartner
sollte man sich nicht hinhalten lassen;
denn während der Ermittlungen und der Fristen-Laufzeiten (siehe auch
Punkt e) kann jeder Tag zählen.
d) Nicht einschüchtern
lassen.
Auch, wenn wirklich ein Betrug vorliegt, ist es denkbar, dass der
Betrüger eine Gegenanzeige veranlaßt, um die Wahrheitsfindung zu
erschweren oder den Auktionspartner zum Aufgeben zu veranlassen. Denn
die Anzeige läßt sich noch bis zum Urteil zurücknehmen. Der Betrüger
könnte versuchen, den Geschäftspartner zu veranlassen, die Anzeige Zug
um Zug fallenzulassen.
e) Wenn
von der Auktionsplattform eine
Versicherung
angeboten wird,
das verlorene Geld zu erstatten, sollte man davon Gebrauch machen. Oft
ist Eile geboten, weil diese Versicherung an Fristen gebunden ist.
f) Auch
auf die Gefahr einer negativen Gegenbewertung hin sollte man den
Auktionspartner seinem Verhalten
entsprechend bewerten.
Seine Gegenbewertung wird unglaubwürdig, wenn sich beim
Auktionspartner die negativen Bewertungen stapeln. Ferner gibt es
vielfach die Möglichkeit, falsche Bewertungen durch den
Auktionsveranstalter löschen zu lassen.
g) Man sollte sich auch
nicht scheuen, den Vorgang in Diskussionsforen anzusprechen.
Unter Umständen finden sich dort andere Geschädigte, die über
Informationen verfügen, die man selbst noch benötigt. Zumindest kann
man andere Bieter über den Übeltäter warnen.
Es ist abschließend zu
beachten, dass der Betrüger im Rahmen eines Strafverfahrens nur für den
Straftatbestand zur Rechenschaft gezogen und verurteilt wird. Das
verlorene Geld bzw. die verlorene Ware muß man zivilrechtlich separat
(Ausnahme sind sog. Additionsverfahren, bei denen an den
strafrechtlichen Titel ein zivilrechtlicher geknüpft wird) einklagen.
Hierzu ist die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe dringend angeraten.
(vgl. [Wagn03])
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